Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Regelungsgewalt
autor |
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titel |
Regelungsgewalt. |
untertitel |
Hintergründe der Rechtschreibreform. |
verlag |
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ort |
D-56329 St. Goar |
datum |
2001 |
isbn |
3-931155-18-8 |
umfang, ausstattung |
kart., 303 s. |
Zitat
Auf den folgenden Seiten sind Kommentare zusammengetragen, mit denen ich die Durchsetzung der Reform seit 1996 begleitet habe. [. . .] Ich hoffe, damit zur Beantwortung jener Frage beitragen zu können, die uns wohl noch eine ganze Weile beschäftigen wird: Wie war es möglich?
Inhalt
- Ist die Neuregelung eine „Anpassung an die Sprachentwicklung“?
- Warum arbeiten viele Grundschulen problemlos mit der Neureglung?
- Vorwurf der Wortvernichtung aus der Luft gegriffen?
- Kann jeder erwachsene Bürger weiter schreiben, wie er will?
- War die Öffentlchkeit hinreichend informiert?
- Wer verdient an der Rechtschreibreform?
- Warum gehorchen die Lehrer?
- Was kostet die Rechtschreibreform?
- Gibt es ein Leben nach dem Duden?
- Die Zahl der Regeln, am Beispiel der Groß- und Kleinschreibung
- Der Fall Bertelsmann
- Abweichungen zwischen Bertelsmann und Duden
- Die „Gesellschaft für deutsche Sprache“
- Die „Rechtschreibreform von 1901“ eine Legende
- Das Verschwinden der Wörter aus den Schulbüchern
- Sprachwissenschaftler
- Rückbau der Reform im Jahr 2000
- Ablenkungsmanöver
- Die Mannheimer Anhörung Januar 1998
- Zum Rechtschreib-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
- Die Presse: Die Nachrichtenagenturen; die Zeitungen
- Die neuen Wörterbücher
Stellungnahme
An der neuregelung von 1996 ist nicht alles gold, was glänzt; wer wollte das bestreiten. Ickler legt eine detailreiche zusammenfassung von argumenten vor sprachwissenschaftlichen, sprachpolitischen (rein auf Deutschland bezogen) wie auch solchen, die man als abrechnung mit den reformern bezeichnen kann. Das werk des fleissigen professors ein beitrag zu dem, was Leiss «detailvernarrte Diskussionen» nannte stellt die «bewährte» (d. h. alte) ortografie, einschliesslich k-k-trennung und natürlich grossschreibung, als so perfekt dar, wie man es selbst von ihren schöpfern noch nie gelesen hat: «Über ihre Akzeptanz besteht ja nicht der geringste Zweifel.» Dass ein Bund für vereinfachte rechtschreibung, der ja allein durch seine existenz solche zweifel nähren könnte, im buch nicht vorkommt, versteht sich von selbst. (Auch die Schweiz wird nur beiläufig unter «Die Presse» erwähnt.) Ickler kommt zum schluss, den «die Reformer überhaupt nicht beachtet haben, den man mit ein wenig Übertreibung so ausdrücken könnte: Sprachen mit internationaler Verbreitung können sich keine Rechtschreibreform leisten». Das dilemma von grundsätzlicher reformablehnung und der klage, in (zum teil erwägenswerten) einzelfragen nicht angehört worden zu sein, kommt im buch schön zum ausdruck. (Vgl. stellungnahme zum beirat.) Es ist jedenfalls ein teil der antwort auf die frage: «Wie war es möglich?»