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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → postulat Najman, AG, 14. 9. 2004
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Regierungsrat Aargau, 04.249

Postulat Dr. Dragan Najman, Baden, vom 14. September 2004 betreffend Neue Deutsche Rechtschreibung (NDR); Ablehnung

Aarau, 2. März 2005

I.

Text und Begründung des Postulats wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt.

II.

Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab:

Der Regierungsrat beobachtet seit Anbeginn mit der notwendigen Aufmerksamkeit die Situation der am 1. August 1998 eingeführten neuen deutschen Rechtschreibung. Die vom Postulanten gelieferte Zusammenstellung der seit 1997 von ihm beobachteten reformkritischen Reaktionen und Haltungen vereinzelter deutscher Medien, Verbände und Prominenter, sowie die Hinweise auf einzelne augenfällige Ungereimtheiten in der Schreibweise stellen nur einen Teil der Diskussion dar, dem einiges aus befürwortender Sicht gegenübergestellt werden müsste. Da der Regierungsrat in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit hatte, bei der Beantwortung der vom Postulanten eingebrachten Vorstösse seine Haltung umfassend und abschliessend darzulegen (siehe Beantwortung Interpellation 97.3232, Motion 97.3227 und Postulat 00.291), wird hier auf eine Wiederholung dieser Ausführungen verzichtet.

Im Anschluss an die Sendung "Zischtigsclub" vom 31. August 2004 verlangte der Postulant, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau mit dem Bundesrat Kontakt aufnehmen solle, um die Neue Deutsche Rechtsschreibreform zu stoppen, zumindest so lange, bis sich die Verhältnisse in Deutschland geklärt haben.

Die 16 deutschen Ministerpräsidenten haben am 8. Oktober 2004 mit ihrem einstimmigen Beschluss den Weg zum Inkrafttreten der Rechtschreibreform freigemacht. Auslöser ist die Beendigung der Übergangsfrist bei der deutschen Rechtschreibreform: per 1. August 2005 gilt das neue Regelwerk in Schule und öffentlicher Verwaltung verbindlich. Kern des Beschlusses ist die Einberufung eines trinational zusammengesetzten Fachgremiums (Deutschland, Österreich, Schweiz, mit Vertretung auch aus dem Fürstentum Liechtenstein). Dieses soll künftig die Entwicklung des Schriftsprachgebrauchs beobachten und auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerks erarbeiten. Als Dauereinrichtung soll der "Rat für die Rechtschreibung" die Sprachentwicklung kritisch begleiten und alle fünf Jahre allfällige Änderungen vorschlagen. Er übernimmt damit die Aufgabe, die früher die Dudenredaktion wahrnahm. Der Rat wird zudem die bisher tätige "Zwischenstaatliche Kommission für die neue deutsche Rechtschreibung" ablösen. Das neue Gremium, das Gegner wie Befürworter am runden Tisch vereinigt, soll bereits bis zum August 2005 in den folgenden umstrittenen Bereichen Korrekturen am neuen Regelwerk vornehmen: bei der Zusammen- und Getrenntschreibung, bei der Zeichensetzung, dem Trennen von Wörtern und dem Umgang mit Fremdwörtern.

Die Plenarversammlung der EDK erklärte sich an ihrer Jahresversammlung vom 28. und 29. Oktober 2004 in Vaduz grundsätzlich mit der Einrichtung eines Rats für deutsche Rechtschreibung und mit dessen Funktion einverstanden. Der Regierungsrat stützt diesen Beschluss. Auf Grund der gegenwärtigen Situation sieht er keinen Anlass, beim Bundesrat den Stopp der Rechtschreibreform zu fordern.

Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'723.50.

REGIERUNGSRAT AARGAU


Original: word, pdf.