Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Arbeitsberatung zur Reform der deutschen Orthographie, Basel, 21. und 22. August 1980
Protokoll
Am 21./22. August haben sich in Basel am Rande des 6. Kongresses der Internationalen Vereinigung für germanische Sprach- und Literaturwissenschaft auf Einladung des Präsidenten der IVG, Herrn Prof. Dr. Heinz Rupp, Mitglieder aus je einer Arbeitsgruppe bzw. Kommission der BRD, der DDR, Oesterreichs und der Schweiz getroffen, die in der Vergangenheit je einen Regelvorschlag zur gemässigten Kleinschreibung vorgelegt haben. Die Teilnehmer waren:
- Prof. Dr. Gerhard Augst, Siegen
- Prof. Dr. Karl Blüml, Wien
- Prof. Dr. Günter Feudel, Berlin
- Dr. Ernst Holzfeind, Wien
- Rolf Landolt, Näfels
- Dr. Wolfgang Mentrup, Mannheim
- Prof. Dr. Dieter Nerius, Rostock
- OSR Prof. Ernst Pacolt, Wien
- Prof. Dr. Heinz Rupp, Basel
- Prof. Dr. Louis Wiesmann, Basel
- Prof. Dr. Hermann Zabel, Bonn
Das Ziel dieser inoffiziellen Besprechung unter diesen Fachexperten war es, die Regelwerke miteinander zu vergleichen und zu prüfen, ob in den abweichenden Punkten eine Annäherung erreicht werden kann.
Folgende Regelwerke zur gemässigten Kleinschreibung, die in Einzelpunkten durch die Diskussion der letzten Zeit bereits modifiziert worden sind, bildeten die Grundlage der Beratungen:
- Regelwerk des Bundes für vereinfachte Rechtschreibung (1972)
- Regelwerk der Oesterreichischen Gesellschaft für Sprachpflege und Rechtschreiberneuerung (1978)
- Regelwerk der Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache Mannheim (1979)
- Regelwerk der Forschungsgruppe Orthographie der DDR (1980)
Beim Vergleich dieser Regelwerke in ihren einzelnen Punkten
- 1. Satzanfänge
- 2. Werktitel, Ueberschriften u.ä.
- 3. Eigennamen (extensionale Definition: Zusammenstellung der entsprechenden Gruppen)
- 4. Anredepronomen
- 5. Abkürzungen
ergab sich eine sehr weitgehende inhaltliche Uebereinstimmung.
Im einzelnen bestehen folgende Abweichungen:
- Zu 2.: Zuordnung der Bezeichnungen für Tagungen, Ausstellungen, Veranstaltungen u.ä.
- Zu 3.: (a) Schreibung der mehrteiligen Namen
- (b) Zuordnung der Bezeichnung von Institutionen, Behörden, Organisationen u.ä.
In der Diskussion einigten sich die Teilnehmer dieser Beratung in Punkt 3.(b) auf eine der in den Regelwerken vorgeschlagenen Lösungen. In Bezug auf die Punkte 2. und 3.(b) wurde keine Entscheidung für einen der Regelvorschläge getroffen; die Vertreter der unterschiedlichen Lösungsvorschläge stimmten jedoch darin überein, dass auch der jeweils andere Vorschlag in ein endgültiges Regelwerk aufgenommen werden könnte.
Was den Aufbau eines Regelwerks betrifft, wurde Uebereinstimmung darüber erreicht:
- In einer Vorbemerkung sollen generelle Gesichtspunkte behandelt werden.
- Der Aufbau des Regelwerks richtet sich nach den verschiedenen Funktionsbereichen der Majuskeln
- Den einzelnen Regeln werden Beispiele angefügt, die verschiedene Strukturmöglichkeiten verdeutlichen.
- Wo erforderlich, werden zu einzelnen Regeln Erläuterungen gegeben.
Das Ergebnis der Beratung bedeutet nach Meinung der Teilnehmer:
- Der Stand der Expertendiskussion ist soweit, dass ein einheitliches Regelwerk zur gemässigten Kleinschreibung formuliert werden kann.
- Dies ist eine Aufgabe eines offiziell zu beauftragenden international zusammengesetzten Arbeitskreises.
- Zu den weiteren Aufgaben eines solchen Arbeitskreises gehört es darüber hinaus, in Expertenberatungen vorbereitete Vorschläge für die anderen reformbedürftigen Bereiche der Orthographie in entsprechender Weise zu behandeln.