Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Zur Orthographiefrage
(Korresp. aus Solothurn vom 24. November.) Am 20. und 21. November tagte in Solothurn die vom Centralausschuß des schweiz. Lehrervereins aufgestellte Orthographiekommission (die HH. Seminardirektor Dula in Wottingen, Professor Andreas Baumgartner in Winterthur, Professor Rüegg und Direktor Sutermeister in Bern und Seminarlehrer von Arx in Solothurn), um eine neue Auflage des 1863 vom schweiz. Lehrerverein herausgegebenen Büchleins „Regeln und Wörterverzeichniß für die Rechtschreibung und Zeichensetzung zur Erzielung einer einheitlichen Orthographie in den deutsch-schweizerischen Schulen“ vorzubereiten, resp. die in den Schulen der deutschen Schweiz zu lehrende Orthographie festzustellen. Das Ergebniß einläßlicher Berathungen war der Beschluß, die schweizerische Orthographie der deutschen (preußisch-baierischen) anzupassen, jedoch die vielen Inkonsequenzen der letztern auszumerzen. Im Ganzen herrschte die Tendenz vor, die Orthographie möglichst zu vereinfachen und mit unnöthigem Ballast abzufahren, ohne dabei weder ausschließlich dem historischen noch phonetischen Prinzip zu folgen.
Da schon das einfache K und Z, weil eigentlich je aus zwei Konsonanten bestehend, die vorausgehende Silbe schärfen und das H nach dem T (Th) nicht ausgesprochen wird, wohl aber öfters zur falschen Aussprache des betreffenden Wortes verleitet, so wurden, die Eigennamen und für das Th auch die Fremdwörter ausgenommen, in der gesammten Orthographie das Ck, Tz und H nach einem T (gleichviel ob im An- oder Auslaut stehend) abgeschafft. Bei Wörtern, deren Schreibweise schwankend ist, wurde stets die einfachste und konsequenteste Form gewählt. In fremden Wörtern ward das C, welches den K-Laut hat, durch das K, und dasjenige, welches wie Z lautet, durch das Z ersetzt. Die im bisherigen „Orthographiebüchlein“ aufgestellte Regel bezüglich der großen und kleinen Anfangsbuchstaben wurde intakt gelassen. Deßgleichen haben die Kapitel über die Interpunktion und Terminologie nur wenige Veränderungen erlitten, wie denn auch die seitherige Anlage des Büchleins beibehalten wurde. Die Redaktion des neuen Büchleins wurde Herrn Baumgartner übertragen und die endgültige Genehmigung derselben einer spätern Sitzung der Orthographiekommission vorbehalten.
Die acceptirten Neuerungen werden, sofern sie zur tatsächlichen Durchführung gelangen, die deutsche Orthographie wesentlich vereinfachen und dadurch der schweizerischen Lehrerschaft und Schuljugend, den Journalisten und Jedermann, der viel schreiben muß, einen eminenten Dienst erweisen, ohne daß sie die Deutlichkeit und Schönheit des Geschriebenen und Gedruckten beeinträchtigen. Möge daher das im Laufe des Winters im Druck erscheinende „Orthographiebüchlein“ in allen deutsch-schweizerischen Schulen dem Unterricht in der Rechtschreibung zu Grunde gelegt werden, und mögen sich dann auch die Zeitungsredaktoren, Verfasser und Verleger von Büchern der darin niedergelegten Schreibweise bedienen!
