Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Neue Zürcher Zeitung, , nr. 1002 (20), blatt 3, s. A09f., Literatur und Kunst (1551 wörter)
Ein Gutachten
Die Deutsche Akademie lehnt eine Reform der Rechtschreibung im Sinne der genannten Empfehlungen ab. Sie beruft sich dabei auf den Bericht, den die «Kommission für Sprache» der Akademie erstattet hat. Die von der «Arbeitsgemeinschaft» empfohlenen Aenderungen an der geltenden Rechtschreibung verdunkeln in vielen Fällen Herkunft und Geschichte deutscher Wörter (zum Beispiel durch den vorgeschlagenen Verzicht auf Dehnungs-h und Dehnungs-i: also «ur» statt «Uhr», «libe» statt «Liebe»). Das selbe gilt von den Fremdwörtern: sie würden als Bildungen der Muttersprache erscheinen, wenn zum Beispiel statt «fair» künftig «fär», für «Charme» künftig «Scharm» geschrieben würde. Eine so grob-mechanische Weise der Assimilation beleidigt den Sinn für Sprache. Es gibt Gründe genug dafür, Wörter wie «fair» und «charme» gerade als Zeugnisse fremder Kultur und Atmosphäre zu kennzeichnen, und das geschieht dadurch, daß die Zeichen fremder Schreibweise beibehalten werden. Durch die geplanten Vereinfachungen würden gegenüber dem Fremdwort Mißverständnisse begünstigt (zum Beispiel zwischen «theologisch» und «teleologisch», wenn im ersteren Fall das h wegfiele).
Zu den verwirrenden Folgen der geplanten Vereinfachungen, von denen hier nur weniges angeführt wird, würde sich aber noch die Wirkung der Kleinschreibung der Hauptwörter gesellen, die von der «Arbeitsgemeinschaft» auch empfohlen wird. Dies alles würde (keineswegs nur dem Kinde) die Einsicht in Zusammenhang und Struktur der Sprache erschweren. Zudem enthalten die Vorschläge der Reformer nicht nur zahlreiche Ausnahmen, sondern auch manchen Widerspruch in sich selbst. Ob die geplante «Erneuerung» ihre Absicht, künftig das Erlernen der Rechtschreibung zu erleichtern und Sicherheit in deren Anwendung zu erzielen, würde erreichen können, muß demnach als fraglich gelten. Mit Sicherheit hingegen würde die Einführung einer so radikal veränderten Orthographie höchst gefährliche Folgen haben: Künftige Generationen könnten diejenigen Bücher, die in der heute geltenden Rechtschreibung gedruckt sind, kaum noch benutzen. Bringt man demgegenüber in Ansatz, wie weit die Abkehr vom anspruchsvolleren Buch, ja vom Buch überhaupt, heute schon um sich gegriffen hat, so wird man das Abreißen der großen literarischen Ueberlieferung und das völlige, rasche Heraufkommen einer neuen Barbarei befürchten müssen. Das in öffentlichen und privaten Bibliotheken bewahrte Schrifttum wäre den meisten Menschen nicht mehr zugänglich, und die Nutzung der Volksbüchereien würde fast unmöglich gemacht, wenn sich das Schriftbild unserer Sprache derartig entstellend ändern würde. Bei Neuauflagen schon verlegter Bücher könnten die Matern in der alten Orthographie nicht mehr verwendet werden; der notwendige Neusatz würde eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der Ladenpreise nach sich ziehen. Darunter würden aber vor allem die Literatur von Rang und das wissenschaftliche Schrifttum zu leiden haben.
Ferner hätte eine so grundlegende Aenderung der Orthographie die bedenklichsten Folgen für die Geltung der deutschen Sprache und des deutschen Schrifttums im Ausland, auch unter Auslandsdeutschen. Auf diese Gefahren haben uns korrespondierende Mitglieder unserer Akademie nachdrücklich hingewiesen.
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Zwei Gesichtspunkte, auf welche die «Arbeitsgemeinschaft» sich für ihre «Erneuerung» der Orthographie immer wieder beruft, können nicht ohne Widerspruch bleiben Es ist dies zum ersten das soziale Moment: eine vereinfachte Rechtschreibung werde wesentlich zur Einebnung der Kluft zwischen Gebildeten und Ungebildeten beitragen. Dazu ist zu sagen: Der Unterschied zwischen «gebildet» und «ungebildet» fällt mit demjenigen zwischen «reich» und «arm» heute weniger denn je zusammen. In die Schule, in der das Rechtschreiben immer erlernt worden ist und auch künftig wird erlernt werden müssen, geht jedermann auf öffentliche Kosten. Im übrigen haben Sicherheit oder Unsicherheit in der Rechtschreibung mit Bildung nichts zu tun. Daß dieser Gedanke in einigen Köpfen vorherrscht, kann kein Grund sein, daraus die Maxime für eine kulturgefährdende Maßnahme zu machen. Eine Sozialisierung in Dingen der Sprache und der Schrift kann es, solange Verantwortung gegenüber dem Geist gesehen und getragen wird, nicht geben – ganz abgesehen davon, daß die von den Reformern erhoffte Beseitigung eines Ressentiments durch eine Aenderung der Orthographie nicht erreicht werden kann.
Zum anderen beruft man sich auf ein politisches Argument: das Widerstreben gegen die geplante Reform der Orthographie könne dazu führen, daß Ostdeutschland für sich allein sie übernehme. Dann würde die Trennung zwischen Ost und West durch ein weiteres Hindernis verschärft. Indessen hat die Haltung der ostzonalen Delegierten bei der Diskussion über die Empfehlungen am 15. und 16. Mai große Reserve erkennen lassen. Ersichtlich hatte man sich vor diesem Termin in Ostdeutschland amtlich mit einer Rechtschreibungsreform noch gar nicht befaßt. Dafür, daß Ostdeutschland in Sachen der Orthographie künftig eigene Wege gehen konnte, liegt kein Anhaltspunkt vor. Einzig und allein in Oesterreich scheint – nach Aussage der Delegierten – eine gewisse Bereitschaft zu bestehen, eine neue Orthographie einzuführen. Dem steht aber die schon öffentlich kundgetane Entschlossenheit der schweizerischen Verbände der Schriftsteller, Verleger und Drucker entgegen, sich einer radikalen Aenderung der geltenden Orthographie zu widersetzen. Dieser Ablehnung hat sich die öffentliche Meinung in der Schweiz zweifellos angeschlossen, wie unsere korrespondierenden Mitglieder aus der Schweiz angelegentlich versichern.
Weder das politische noch das soziale Argument gehört zur Sache, um die es sich handelt. Die Eigenheit, die bei einigen Dichtern im Schriftbild zum Ausdruck kommt (zum Beispiel Kleinschreibung bei Stefan George und anderen), dürfte vorwiegend ästhetischen Vorstellungen, nicht aber dem Verlangen nach Vereinfachung entsprungen sein. Keiner dieser Versuche hat sich eingebürgert.
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Die Behauptung der Reformer, das Erlernen der Rechtschreibung verursache eine den Schulkindern nicht länger zumutbare Mühe und einen von der Schule heute nicht mehr aufzubringenden Zeitaufwand, hält der Nachprüfung nicht stand.
Die heute geltende Rechtschreibung beruht zum größten Teil auf einer zu Beginn dieses Jahrhunderts getroffenen amtlichen Uebereinkunft zwischen dem damaligen Deutschen Reich, Oesterreich-Ungarn, der Schweiz und Luxemburg. Inzwischen sind für neue Einrichtungen und Begriffe neue Wörter gebildet worden; aber verglichen mit dem überlieferten Wortbestand ist ihre Zahl bedeutungslos. Fünfzig Jahre bedeuten im Leben der Sprache nicht viel. Die Festsetzungen für die Orthographie des Englischen und Französischen liegen sehr viel weiter zurück. Sie sind für beide Sprachen, auch bei muttersprachlicher Zugehörigkeit der Betroffenen, weit schwieriger, als unsere Rechtschreibung es für Deutsche ist. Dennoch denkt in Frankreich niemand mehr, und in England nur eine kleine, nicht ernst genommene Gruppe von Reformern an Abänderung der Orthographie. Dieses Verhalten der Engländer und Franzosen trägt dem Wesen einer Uebereinkunft Rechnung: Das Festgesetzte wird in dem Maß selbstverständlich werden und sein, wie es in steter, unveränderter Dauer bestehen bleibt. In Sachen der Orthographie ist Stetigkeit letzten Endes der wichtigste und entscheidende Gesichtspunkt, demgegenüber alle möglichen Bedenken grammatischer, vollends aber zeitökonomischer Art zurückzutreten haben. Orthographie ist innerhalb einer Kulturnation eine Fertigkeit, die im Kindesalter erlernt und hernach, unter Erwachsenen, nicht mehr beredet wird – so wenig wie die gelegentlichen und läßlichen Verstöße Erwachsener gegen die Rechtschreibung. Nur Pedanten werden darin oder, umgekehrt, in orthographischer Tadellosigkeit einen Gradmesser für Bildung sehen.
Die Akademie ist der Meinung, gewissen Mißlichkeiten sei auf gelinde Weise abzuhelfen, und macht folgende Vorschläge:
1. Die amtliche Festsetzung der deutschen Orthographie von Anfang dieses Jahrhunderts sollte von vorurteilslosen und besonnenen Sachkundigen aus dem ganzen deutschen Sprachgebiet im In- und Ausland, unter denen auch Schriftsteller von anerkannter Geltung sein müßten, geprüft werden: dort, wo die ursprüngliche Normierung einem deutlich anderen Gebrauch von heute entgegensteht, außerdem für die inzwischen neu aufgenommenen Wörter und Fremdwörter muß die Rechtschreibung neu festgesetzt werden. Hernach müßte die revidierte Fassung der Konvention von 1900 im Druck vorgelegt und erneut auf amtlichem Wege für verbindlich erklärt werden. Das würde bedeuten, daß künftighin nach der amtlichen Bekanntgabe der alten, revidierten Konvention jede angebliche Verbesserung oder Vereinfachung in laufenden Neuauflagen gewisser Wörterbücher zu unterbleiben hätte. Weiterführung dieser Konvention (Schreibung neuer Wörter) hätte ausschließlich Obliegenheit einer ständigen Kommission zu sein, die von den beteiligten Staaten einzusetzen wäre.
2. In Verbindung mit einer solchen Revision der bestehenden Rechtschreibung könnte für das Erlernen in der Schule und infolgedessen ebenso für den allgemeinen Gebrauch der Grundsatz einer maßvollen Toleranz aufgestellt werden, und zwar vor allem im Bereich der Großschreibung. Er müßte etwa folgendermaßen lauten: Was von jedermann zweifelsfrei als Hauptwort erkannt werden kann, muß mit großen Anfangsbuchstaben geschrieben werden. Wo solche Eindeutigkeit nicht besteht, wird die Entscheidung für großen oder kleinen Anfangsbuchstaben freigegeben, so daß beispielsweise «im Einzelnen» neben «im einzelnen» erlaubt sein würde. Diesen Grundsatz und noch einige wenige andere nützliche Modifikationen – zum Beispiel das erlaubte Nebeneinander von «zu Grunde legen» und «zugrundelegen» – hat der Verfasser des im In- und Ausland wohl bekanntesten Unterrichtswerkes für deutsche Sprache, Fritz Rahn, eingeführt und im einzelnen weiter entwickelt.
Der Einwand, daß solche Toleranz der Willkür freie Bahn schaffe und den Sinn der ganzen Einrichtung, nämlich der Orthographie, verfehle, trifft nicht zu. Eben das Bestreben gewisser orthographischer Regelbücher, ganz und gar alles bis ins Letzte reglementieren zu wollen und überhaupt nichts mehr dem Nachdenken und individueller Entscheidung zu überlassen – eben dieser überhebliche Eifer hat aus der Wohltat der Orthographie eine Plage und wahrscheinlich aus ihren ehedem zelotischen Bekennern verblendete Anarchisten gemacht. Denn das Fanatikertum der Reformer, das sich in jenen Empfehlungen bezeugt, läßt vermuten, daß sie die Rechtschreibung von jeher zu wichtig und nie für das genommen haben, was sie sein will und allein sein kann: als den Versuch, der Sprache ein einigermaßen adäquates Schriftbild gegenüberzustellen und wenigstens in der schriftlichen Fixierung zu erreichen, was gegenüber der Sprache selbst nie erstrebt werden darf, nämlich eine künstliche Normierung. Im Wesen der Sprache und im Sinne der Rechtschreibung ist also von Anfang an Unvollkommenheit einerseits, vernünftige Bescheidung anderseits eingeschlossen.
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung hält sich im Sinne der hier skizzierten Grundsätze und im Rahmen der eigenen Vorschläge jederzeit zur Mitarbeit bereit.
(Ein weiterer Beitrag zur Frage der Orthographiereform findet sich auf Blatt 6 dieser Ausgabe.)