Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Volksrecht (sozialdemokratisch-gewerkschaftliche tageszeitung in Zürich, 1898–1969), , nr. 144
Der Zürcher Preßverein zur Orthographiereform
In Stuttgart sind vorgestern die Empfehlungen für eine deutsche Rechtschreibereform, die von der deutsch-österreichisch-schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Sprachpflege ausgearbeitet worden sind, veröffentlicht worden. Damit sind diese Empfehlungen zur allgemeinen Diskussion frei. Nach dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft soll im nächsten Frühjahr eine große Konferenz der beteiligten Länder über die Vereinfachung der gegenwärtigen deutschen Rechtschreibung beraten und Beschlüsse fassen.
Die Arbeitsgemeinschaft empfiehlt nach langer Prüfung und Beratung nur eine gemäßigte Kleinschreibung aller Wortarten. Große Anfangsbuchstaben sollen nur für den Satzanfang, für Eigennamen, für Fürwörter der Anrede und für bestimmte Abkürzungen beibehalten werden. Der Name Gottes und andere Bezeichnungen für ihn, beispielsweise der Herr sollen weiterhin groß geschrieben werden. Sodann werden Vereinfachungen für Buchstabenverbindungen vorgeschlagen werden. Für «tz» wird «z» vorgeschlagen. Beispiel: «spitzen» – «spizen». Das scharfe «s» soll in Antiqua mit «ss» geschrieben werden. In Gegensatz zu anderen Konsonanten sollen aus Gründen der Deutlichkeit drei aufeinanderfolgende «s» stets ausgeschrieben werden. Beispiel: «Grossstadt».
Ferner empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Fremdwörter mehr als bisher an die allgemeine deutsche Schreibweise anzugleichen. In Zukunft sollten ersetzt werden ph durch f (fotograf), th durch t (teater), rh durch r (katarr), kurzes unbetontes y durch i (zilinder). Die Buchstabengruppe ti solle, soweit sie «zi» gesprochen wird, auch so geschrieben werden (nazion), sensazion). Das c in Fremdwörtern soll je nach Sprechweise als z, k, s oder Doppel-s, das v wie w, das eu wie ö (frisör), das ou wie u (turist) usw. geschrieben werden.
Schließlich empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft eine Vereinfachung der Zeichensetzung. Das Komma solle sparsamer als bisher gesetzt werden, vor allem solle es vor «und» und «oder» bei gleichgeordneten Hauptsätzen sowie vor allen Infinitivgruppen «zu, um zu, ohne zu» wegfallen. Ueber diese Vorschläge hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft besonders eingehend geprüft, wie die unterschiedliche Schreibweise des langen Vokals (mir – Tier – ihr, Tod – Boot – ohne) vereinheitlicht werden könnte. Doppelvokale sollen nach den Vorschlägen zur Unterscheidung gleichklingender Wörter beibehalten werden (meer – mehr). Das Dehnungs-h soll nur nach e bestehen bleiben (dehnen – denen). Nach anderen Vokalen sei es außer in Fällen wie «ihm – im» entbehrlich. ie solle ausgenommen vor ss zu i werden.
*
ag. Der Zürcher Preßverein befaßte sich nun unter dem Vorsitz von Dr. Urs Schwarz an seiner Quartalsversammlung nach der Aufnahme einiger neuer Mitglieder ausschließlich mit der Frage der Orthographiereform.
W. Heuer, Chefkorrektor der «Neuen Zürcher Zeitung», hielt das einführende Referat. Nach dem Referenten werden Verlegerverein und Verein der Schweizer Presse demnächst eine Denkschrift erhalten mit der Einladung, sich mit der Rechtschreibereform zu befassen und sich an einer Konferenz vertreten zu lassen, die im Mai kommenden Jahres in Wien stattfinden wird. Nachdem der Referent über die bisherige Geschichte der Reformbestrebungen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz in neuester Zeit gesprochen und die letzte durchgeführte, relativ einfache Reform von 1901 skizziert hatte, stellte er die mit der jüngsten Konferenz vom 15./16. Mai in Stuttgart geschaffene Lage (die wir oben skizzierten) ausführlich dar.
Wenn der Referent es auch nicht als seine Aufgabe betrachtete, für oder gegen die neue deutsche Sprachreform Stellung zu nehmen, stellte er doch fest, daß
die schweizerischen Vertreter in ihrer Mehrheit an den Tagungen nicht ganz ohne Erfolg für besonnenes Maßhalten eingreten seien und eine sachliche Auseinandersetzung wünschten.
Eine teilweise Vereinfachung hätte bestechende Argumente für sich. Sie würde das Schreiben erleichtern, nicht aber das Lesen, und eine Quelle von Mißverständnissen darstellen. Wenn die berufenen Hüter der deutschen Sprachkultur diese Dinge befürworteten, hätten sich die Buchdrucker daran zu halten, auch wenn die Uebergangsschwierigkeiten groß sein würden.
Eine Reform aber, die in weiten Kreisen auf Ablehnung stoße, wäre für die Buchdrucker unerträglich.
Die Verhältnisse in der Schweiz seien nicht ganz so, wie sich das Ausland sie vorstelle. Wir hätten in der Schweiz kein Sprachamt. Der Bund könnte höchstens für seine Kanzleien und für seine Regiebetriebe Sprachvorschriften aufstellen. Für die Schulen seien die Kantone zuständig. Kein Journalist, kein Schriftsteller und kein Inserent aber könne auf die neue Orthographie verpflichtet werden. Wir hätten nicht nur auf Jahre, sondern auf Jahrzehnte hinaus zwei grundverschiedene Orthographien nebeneinander. Die Setzer müßten beide beherrschen. Für das Buchdruckgewerbe sei eine Rechtschreibung nur diskutabel, soweit sie allgemeine Zustimmung finde. Der Referent erwartet von der deutschsprachigen Schweiz eine übereinstimmende Haltung, damit sie am kommenden Wiener Kongreß geschlossen dastehe. – In der anschließenden Diskussion, die sich auf die vorgelegten Leseproben (von denen wir einige wiedergeben) stützte, stießen die Vorschläge der «Arbeitsgemeinschaft für Sprachpflege» 1954 auf
starke Kritik,
und die ganze Angelegenheit wurde als so wichtig bezeichnet, um von den gegebenen Vereinsinstanzen ohne Verzug behandelt zu werden.