Ich lese nach wie vor von »Halle’s schönstem Biergarten am Ufer der Saale«. Dem Betreiber des Biergartens darf ich keinen Tipp geben, dies zu ändern, denn die Rechtschreibreform besagt, dass man auf Werbe- und Reklameschildern diesen falschen Apostroph setzen darf, obwohl er rechtschreiberisch falsch ist. Es gehe darum, die Grundform des Personennamens zu verdeutlichen. […] Anstatt den vielen Apostrophen […] mit eindeutigen orthografischen Regeln den Garaus zu machen, und damit zur Rettung der deutschen Sprache beizutragen, liefert die Rechtschreibreform einige Sargnägel zu ihrem Niedergang.
Abgesehen davon, dass die sache mit dem apostrof nicht so eindeutig ist, erlaubt die rechtschreibreform dem sprachretter durchaus einen tipp bezüglich des ortsnamens (!) «Halle’s».