Ein Ende Streit um die Rechtschreibreform erhoffen sich Gegner und Befürworter der neuen Schreibregeln von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Am Dienstag nächster Woche wird der Erste Senat öffentlich über das Reformwerk verhandeln, das zum 1. August eingeführt werden soll, in vielen Schulen aber schon seit dem vergangenen Jahr gilt. Die Richter haben über die Verfassungsbeschwerde eines Lübecker Elternpaares zu entscheiden, das seine beiden schulpflichtigen Kinder in der bisherigen Schreibweise unterrichtet wissen möchte, entsprechende Eilanträge waren vom Verwaltungsgericht Schleswig und dem Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückgewiesen worden.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Gelinsky, Katharina
Bei den Karlsruher Entscheidungen zur Wesentlichkeitstheorie handelt es sich vielfach um Fälle, die in der Öffentlichkeit breit diskutiert und politisch umstritten waren. […] Der Verwaltungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen stellte dagegen in seinem Urteil zum Braunkohleplan Garzweiler II ausdrücklich fest, daß "wesentlich" nicht nur "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" meine, sondern auch "andere für das Gemeinwesen grundlegende Entscheidungen". Auch in dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover zur Rechtschreibreform wird die Wesentlichkeit unter anderem mit der "Breitenwirkung" der Reform begründet. Ob das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung folgt und damit ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die Rechtschreibreform fordert, bleibt abzuwarten.
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