In der BaZ gibt es eine Abteilung Korrektur. Dort arbeiten die Hüterinnen und Hüter der Rechtschreibung. Rosmarie Ujak ist seit 26 Jahren BaZ-Korrektorin, sie kennt die Zeit vor der Reform und danach. […] Früher hiess es: Im Zweifelsfall schreibt man gross. Also: «Er hat Recht.» Heute schreibt man im Zweifel eher klein: «Er hat recht.» Was soll daran logischer sein? Auch die neuen Trennungsregeln sind eher eine Katastrophe, die versteht kein Mensch.
«Im Zweifelsfall schreibt man gross» hat zum glück noch nie gegolten. Und wie ist das mit «vor der Reform und danach»? Bei diesem beispiel ist beides richtig, vor der reform nur die kleinschreibung.