„Es gilt nur noch eine Schreibweise, und zwar die mit ss“, sagen aktueller Duden und am gestrigen Freitag auch die Duden-Sprachberater am Telefon. Gibt es denn noch eine Ausnahme, wenn man „Schloß xy“ als Eigenname betrachtet? Klare Antwort: „Nein.“
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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