Die deutsche Sprache und Kultur ist niemals von konstitutiver Bedeutung für das Entstehen oder die Definition deutscher Staatlichkeit gewesen. […] Was nun die Rechtschreibreform betrifft, so hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 1996 auf die Berliner Konferenz von 1901 verwiesen. Diese Konferenz fand zwar auf Einladung der Reichsregierung statt, war aber ohne jede verfassungsrechtliche Bedeutung. […] Der damalige Bundesrat, der den Gesetzesbefehl erteilte (nicht der Reichstag), beschloß lediglich eine Empfehlung an die Länder (kein Gesetz), die Reform umzusetzen […].
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Hochbaum, Ingo
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