Pflicht wird das große ß aber nicht. Auch die Rechtschreibregeln sind von der Neuregelung zunächst nicht betroffen. Sie sehen vor, dass das ß weiterhin in Großschreibweise als SS dargestellt wird. Auch das Aussehen des neuen Buchstaben ist nicht festgelegt worden. […] Aus dem Schweizerdeutsch verschwand der kleine Buchstabe vollständig. Die Rechtschreibreform drängte ihn auch in Deutschland zurück. […] "In der Signographie ist das große ß schon ein kleines Ereignis", sagt "Signa"-Mitherausgeber Andreas Stötzner. "Einen Zugewinn an Eindeutigkeit" biete der Buchstabe: "Zum Beispiel bei Ortsnamen wie Gießen. Und wenn ein Herr Weiß ein Formular in Großbuchstaben ausfüllen muss, wird der Umkehrschluss möglich sein, ob er sich tatsächlich mit ß oder doch mit ss schreibt."
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
→ presseartikel →
autoren
neue personensuche
Hucklenbroich, Christine
neue personensuche