Im «Schweizer Monat» vom mai beklagt Rudolf Wachter den ausbleibenden rechtschreibfrieden, und Theodor Ickler entlarvt die finsteren mächte hinter der «handstreichartigen Einführung der Reform». Letzteres kann man als deutsches innenpolitikgezänk ad acta legen; es beschreibt immerhin schön die «deutsche Erregungsgesellschaft», wie die NZZ schreibt, und die unheilvolle rolle der deutschen obrigkeitshörigkeit.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Landolt, Rolf
Aber nicht die rechtschreibung, wie wir seit Kosogs berühmtem diktat von 1912 wissen […].
Dass sich «das Haus NZZ weigert, den Unsinn der Rechtschreibreform mitzumachen», wie sich korrektor Remund plakativ ausdrückt, ist etwas übertrieben.
Vollständiger text: stellungnahme.
Ich kann Ihnen sagen, warum man den rechtschreibrat nicht hinter schloss und riegel setzte, als er «restorant» und «butike» einführte: weil er beides nicht eingeführt hat. «Restorant» wurde (leider) nie eingeführt, wogegen «butike» seit mindestens hundert jahren im duden steht. Fragen zu stellen ist gut, aber wer zu faul ist, die antwort selbst nachzugucken, sollte an ort und stelle hinter schloss und riegel gesetzt werden.
«Zu Zeiten vor der Rechtschreibreform, als Stopp noch mit einem «p» geschrieben wurde, eröffneten Knüsel und Hitz vor neun Jahren ihren Laden», heisst es im TA-Artikel. […] Die Rechtschreibreform ist 14 Jahre alt, und sie hat an der Schreibweise des uralten deutschen Worts «Stopp» nichts geändert.
Zur NZZ wäre noch anzumerken: Es ist irgendwie tragisch, dass sie die reformer mit ihrer langjährigen schreibung «überschwänglich» zu «behände» usw. «verleitet» und dann die neuerungen nicht übernimmt.
1892 haben die kantonalen Erziehungsdirektoren zusammen mit Bundesbehörden entschieden, dass in den Volksschulen eine bestimmte (die Duden'sche) Rechtschreibung gelehrt wird. 1996 ist dasselbe passiert. Die Rechtschreibung von 1892 war nicht vollkommen, und die von 1996 ist es auch nicht (der 1924 gegründete Bund für vereinfachte Rechtschreibung wüsste eine bessere); aber weder 1892 noch 1996 gab es eine grosse Aufregung, und das nächste Mal wird es bestimmt auch keine geben.
Denks argumentation mit dem urheberrecht einerseits und der unmöglichkeit eines nebeneinanders in der schule andererseits läuft darauf hinaus, der rechtschreibung jede änderbarkeit abzusprechen. Denn auch wenn die neuregelung inhaltlich anders aussähe, wäre mit dem widerstand lebender oder toter dichter zu rechnen. Wenn ich mir die historischen dimensionen vor augen halte, will es mir allerdings nicht so recht in den kopf, daß der entwicklungsstopp genau nach Lenz und Walser wirksam wird und nicht etwa nach Goethe, der bekanntlich Rath und Meubel schrieb. (Stellungnahme).
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