Die Sprachnation kann und wird es auf gar keinen Fall hinnehmen, daß die Politik auch noch die Regelungsgewalt über die Sprache an sich reißt und sich dabei sogar über grundlegende Spielregeln der Demokratie hinwegsetzt. Die orthographische De-facto-Gesetzgebung der KMK (und des ebenfalls beteiligten Bundesinnenministeriums) verstößt nämlich auch noch gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, weil die exekutive Gewalt keine legislativen Befugnisse besitzt und niemand sie gemäß Artikel 80 des Grundgesetzes zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Orthographie der deutschen Sprache ermächtigt hat.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Loew, Günter
Die Verfassungsrichter räumen darüber hinaus auch ein, daß es mit der rechtlichen Verbindlichkeit der Rechtschreibreform nicht weit her ist […]. Zumindest volljährige Schüler der oberen Klassen wird niemand zum Gebrauch der reformierten Orthographie zwingen können.
Das war schon nach der reform von 1892/1903 so. Unsereins hat schon in jüngeren jahren die eigennamengrossschreibung angewendet, andere haben dissertationen in fraktur abgeliefert; damals (und hier zu lande) sah man das nicht so verbissen.
Obwohl Zehetmair nach eigenem Bekunden inzwischen eingesehen hat, daß die Rechtschreibreform ein Fehler war, weil die Politik für die Rechtschreibung überhaupt nicht zuständig ist, und tätige Reue versprochen hat, sind Taten von ihm anscheinend genausowenig wie von den übrigen Kultusministern zu erwarten. […] Da nicht damit zu rechnen ist, daß die Kultusminister ihre Vogel-Strauß-Politik […] aufgeben werden […], sollte man ihnen die Entscheidung aus der Hand nehmen. […] Es gibt Indizien, die dafür sprechen, daß die dpa solche Überlegungen anstellt […]. Sie sollte nach Rücksprache mit ihren Kunden sobald wie möglich handeln. Die ganze Sprachnation würde es ihr danken.
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