Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat das Recht nicht bestritten, in seinen Einrichtungen Vorschriften zur Schreibung der deutschen Sprache zu erlassen. Er sollte - nicht nur aus wissenschaftlichen, sondern vor allem aus ethischen Gründen - auf dieses Recht verzichten, wenn es in den Bestand der Sprache mit all ihren unwägbaren Einwirkungen auf Gemüt und Weltsicht der Sprecher und Schreiber eingreift.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Ruß, Klaus
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