Die Verhandlung mit Schüler Randolf als Kläger — ein weiterer Versuch der Familie Holstein, die Rechtschreibreform für Berlin auszuhebeln (B.Z. berichtete), nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Vorjahr festgestellt hatte: Die Rechtschreibreform verletzt kein Grundrecht. "Aber vielleicht das Persönlichkeitsrecht des Schülers. Und deshalb steigen wir noch einmal in den Ring", philosophierte Jura-Professor Rolf Gröschner, der Anwalt von Randolf Holstein.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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