[…] das Oberlandesgericht Köln musste sich mit dem exzeptionellen Fall beschäftigen. Es kam zu folgendem Ergebnis: "[…] Der Gebrauch der kleinen Anfangsbuchstaben beeinträchtigt nicht die Lesbarkeit und die Verständlichkeit der Klageschrift." (!!) Wodurch wieder einmal eine sehr wichtige Rechtsfrage in äusserst scharfsinniger und wie man zugeben muss, zufriedenstellender Weise gelöst ist.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Stern, W. H.
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