Das Bundesverfassungsgericht sah nicht oder wollte nicht sehen, daß die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in den Ländern mit Deutsch als Staatssprache ein hohes Gut ist. Die Rechtschreibung wird im Grundgesetz nicht erwähnt, aber sie gehört ebenfalls zu den Grundlagen der Kultur. Wäre sie nicht normiert, würde das die schriftliche Kommunikation unzumutbar erschweren.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Stobbe, Alfred
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