Am 28. September schreibt die F.A.Z. auf der ersten Seite: "Mit dem Urteil gab das Gericht den Verlagen . . . Recht." Die sinnvolle Kleinschreibung bei "recht haben, geben" und so weiter wurde bekanntlich durch die Rechtschreibreform von 1996 abgeschafft […]. Heute wird die Großschreibung nur noch als "Variante" mitgeschleppt […].
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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String, Martin
Professor Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, erklärte zur Regelung der Rechtschreibung: „Dass die Politik damit betraut wurde, haben wir Kultusminister uns nicht ausgesucht. Wir haben den Auftrag dazu bekommen“ (Magdeburger Volksstimme, 28.8.2006). Ob die Öffentlichkeit wohl erfahren dürfte, wer der Auftraggeber war?
Wir! Wie auch immer – als das verfahren begann, gab es noch kein Sachsen-Anhalt. Und dass die politik mit der regelung der (amtlichen) rechtschreibung betraut wurde, ist noch ein bisschen länger her.
Angesichts der neuerlichen Veränderungen der Rechtschreibreform erhebt sich immer dringender die Frage, ob jetzt überhaupt noch von dem Regelwerk gesprochen werden kann, das die Unterzeichner der Wiener Absichtserklärung am 1. Juli 1996 "zustimmend zur Kenntnis" genommen haben. […] Das Bundesverfassungsgericht […] leitet die Berechtigung einer staatlichen Rechtschreibregelung aus der "generellen Befugnis des Staates zum Handeln im Gemeinwohlinteresse" ab und setzt als Bedingung die "notwendige Akzeptanz". Nach dem Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1998 ist also die aktuelle Rechtschreibreform nicht zulässig. Weder hat sie in irgendeiner Weise dem Gemeinwohlinteresse gedient, noch hat sie allgemeine Akzeptanz gefunden […].
Und da die regelung von 1901 die anforderungen auch nicht erfüllt, gibt es keinen staatlichen rechtschreibunterricht mehr.
Aber die Reform hat auch in vernünftigeren Köpfen Verwirrung gestiftet. […] Hermann Unterstöger meint überdies, man hätte „früher“ nicht „Erdöl fördernd“ oder „allein erziehend“ schreiben dürfen. Regel 209 des alten Duden sagt es anders: Beides war freigestellt. Erst die Neuregelung brachte die rigide Einschränkung auf das Getrennte. Jetzt ist der alte Zustand wiederhergestellt.
Entsprechend sagt die Duden-Grammatik von 1966: "Es ist zu beobachten, daß die Verlaufsform heute im Deutschen - im Gegensatz etwa zum Englischen - nicht üblich ist." "Es ist zufrieden stellend" kann demnach schwerlich als Deutsch gelten, ebensowenig wie "es ist Besorgnis erregend" und ähnliches.
Eine solche Reform konnte überhaupt nicht auf demokratische Weise durchgesetzt werden.
Wenn die KMK jetzt nach der Aussage ihres Vorsitzenden „die professionell Schreibenden nicht vergessen" will, so wird sie vor allem die Meinung und mehr noch die Praxis der Schriftsteller berücksichtigen müssen.
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