Im Rechtschreib-Streit beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg errang die Schülerin Josephine Ahrens (F.A.Z.-Feuilleton vom 14. Oktober) einen Sieg mit Schreibfehlern, wie der Leitsatz des Oberverwaltungsgerichts-Beschlusses vom 13. September dieses Jahres zeigt: “Herkömmliche Schreibweisen dürfen im Schulunterricht solange nicht als ‚falsch’ bezeichnet werden, wie sich reformierte Schreibweisen nicht allgemein durchgesetzt haben.” Hier hätte es (reformunabhängig) “so lange” heißen müssen (Rechtschreibfehler) und wäre “Schreibweise” angebracht gewesen (Grammatikfehler).
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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