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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

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: Was heißt «amtliche Orthographie»? Neue Zürcher Zeitung, , nr. 32, s. 60, Wochenende, scan (564 wörter)
Oft schon bin ich gefragt worden, wie es sich eigentlich mit der «Amtlichkeit» der geltenden Recht­schreibung verhalte; ob man darauf ver­pflichtet werden könne und ob man deshalb alle Hin- und Her­beschlüsse des Dudens, einer aus­ländischen Instanz also, mitmachen müsse.
: Der Stand der Rechtschreibreform. Neue Zürcher Zeitung (), , 174. jg., nr. 1228, s. 5 (602 wörter)
Mit der Reform der deutschen Rechtschreibung scheint es nun langsam Ernst zu werden. […] Letztes Jahr nun hat zum erstenmal das Gespräch über die Landes­grenzen eingesetzt. Ohne eigentli­chen offiziellen Auftrag ist eine Gruppe von Gelehrten aus West­deutschland, Oester­reich und der Schweiz in Konstanz zu einer ersten Sitzung zusammen­getreten […]. Schon im Frühjahr 1948 hat sich die Konferenz der schweizeri­schen Erziehungs­direktoren […] mit der Frage der Rechtschreib­reform befaßt und hierauf den Deutsch­schweizerischen Sprach­verein mit den nötigen Vor­arbeiten beauftragt, um die schweizeri­schen Vorschläge zuhanden der Vertreter unseres Landes an einer kommenden Orthographie­konferenz zu bereinigen. Der Sprachverein betraute einen […] zehn­köpfigen „Duden-Ausschuß“ mit der übernommenen Aufgabe. Dieser Ausschuß hat inzwischen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. A. Steiger (Küsnacht) in über fünfzig Sitzungen seines Amtes gewaltet. Er hat die Grundsätze für die künftige Rechtschreibung festgelegt und das ganze Dudensche Wörter­buch […] auf Reform­bedürftiges hin unter­sucht.

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