Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Regeln, die niemand mehr verteidigt
Rolf Landolt, vorsitzer des Bundes für vereinfachte rechtschreibung
«Das jetzige Rechtschreibsystem (…) ist besonders im Hinblick auf die Vorschriften zur Groß- und Kleinschreibung schon vom ersten Tage seiner Geltung an reformbedürftig gewesen.» (Gesellschaft für deutsche Sprache, GfdS, Wiesbaden; eingabe an die kultusministerkonferenz, 1974)
Was E. Haberthür im «print» 11/90 eine «unstillbare Rechtschreib-Reformsucht der Deutschen» nennt, ist die eigentlich ganz naheliegende und für alle sprachen gültige erkenntnis, dass ein menschenwerk wie die ortografie hin und wieder eine verbesserung vertragen kann. Die matematik bildet tatsächlich eine parallele — auch frau Hartmann wird wohl zwischen matematik und matematischer schreibweise unterscheiden können.
Konstruktiv eingestellte gegner der substantivkleinschreibung wie die verfasser der zitierten eingabe der GfdS haben der kleinschreibung konkrete vorschläge entgegengestellt. Sie wollen die substantivgrossschreibung in einer reformierten form erhalten. Die politiker, die letztlich zu entscheiden haben, aber auch alle schriftbenützer haben eine klare alternative. Gewiss, der Bund für vereinfachte rechtschreibung kann sich für eine modifizierte substantivgrossschreibung nicht begeistern. Verhindern könnte er sie aber kaum, umso weniger, als ihr hauptvorteil ja gerade darin bestehen soll, dass man sie so leicht einführen kann.
Schlimmer scheint mir zu sein, dass auch die beiden grossschreiber im «print» diese vorschläge keiner erwähnung wert finden. Das lässt vermuten, dass sie jede reform ablehnen. Das erstaunt mich, denn schon 1974 stellte einer der prominentesten gegner der kleinschreibung, der wiener professor Eugen Wüster, fest: «Heute gibt es kaum noch Sachkundige, die sich für die unveränderte Beibehaltung der jetzigen Großschreibung einsetzen.» Daraus folgerte sein mitstreiter prof. Hermann Möcker: «Es ist bildungsökonomisch nicht vertretbar, solchen Regeln, die niemand mehr verteidigt, Unterrichtszeit zuzuwenden.» Gewissermassen amtlich kam Otto Back in einem bericht zuhanden der österreichischen regierung 1979 zum schluss: «Tatsächlich scheint es, daß niemand für die Klein-/Groß-Schreibungsregeln in genau ihrer derzeitigen Form einzutreten bereit ist.»
Dagegen sind 1500 zahlende BVR-mitglieder immerhin etwas! Welche andere variante kann denn nun auf mehr explizite unterstützung zählen als die substantivkleinschreibung?
«Es tönt seitens der Kleinschreiber so, wie wenn wir nur wegen ein paar verknöcherter Alter noch keine Kleinschreibung hätten», meint frau Hartmann. Eben nicht! Von meiner seite tönt es so, dass es die substantivgrossschreibung keineswegs ihren anhängern und deren argumenten verdankt, dass es sie immer noch gibt.
Wem verdankt sie‘s denn? Einen erklärungsansatz finden wir bei frau Hartmann: «Die Kleinschreibung kann nicht von oben herab ‹befohlen› werden.» Tatsächlich, das trifft für viele bereiche der schriftanwendung zu, für mehr, als manche leute meinen. Doch zeigt gerade die geltende substantivgrossschreibung, für die sich ja anscheinend niemand einsetzt, dass eine norm auch ohne «befehl» eingehalten wird, deshalb ist es ja auch eine norm. Es setzen sich auch nicht viele amerikaner für ihr system der masse und gewichte ein, nicht einmal die regierung, aber es halten sich alle dran; alleingänge wären zwar möglich, aber unpraktisch. Eine inhaltliche entwicklung der norm ändert an ihrem geltungsbereich nichts; nach einer übergangsfrist ist das neue die norm.
Frau Hartmanns einschätzung der rechtlichen situation ist aber mindestens unvollständig. «Dazu wäre zu sagen, daß die heute geltenden Regeln (…) von einer staatlichen Rechtschreibkonferenz festgelegt worden sind», steht im duden. Der staat hat anscheinend doch was zu sagen, mindestens in schule und verwaltung. Damit trägt er entscheidend zur fixierung der norm bei, und es ist nur logisch, von ihm eine entscheidende mitwirkung bei der entwicklung der norm zu erwarten. Eine fixierung ohne entwicklung gibt es nicht, nicht einmal in religiösen fragen.
Übrigens hat sich meiner ansicht nach die norm soweit gefestigt, dass sich der staat nicht mehr darum kümmern müsste. Es gibt nicht- und halbstaatliche organisationen, die mit übernationalen normen umgehen können. Aber da kann man geteilter meinung sein. So oder so bin ich es als staatsbürger gewohnt, dass mit einer normierung auch ein klar definierter und gewöhnlich irgendwie terminierter weg für die entwicklung der norm vorgegeben wird. Am ende dieses weges steht nicht unbedingt der erfolg, aber ein entscheid, meistens ein irgendwie gearteter mehrheitsentscheid. Das gilt für energiepolitik, verkehr, ausländergesetzgebung, aktienrecht, bauordnung, strassenverkehrsgesetz usw. Für die amtliche ortografie können nicht andere massstäbe gelten. Bisher wurden aber fast ausschliesslich konsensentscheide (= vetoentscheide) getroffen, und wenn kein solcher zustande kam, gab‘s eben überhaupt keinen entscheid. Ob wir unsere ideen durchsetzen können, wissen wir nicht, aber wir haben ein recht auf einen demokratischen entscheid.
Die anhänger der geltenden regelung, falls es sie gibt, wissen natürlich auch nicht, ob sie erfolg hätten. Vielleicht wollen sie es auch nicht wissen. Das würde erklären, warum die grossschreiber, selbst wenn sie verbesserungsideen haben, so gar nicht auf einen raschen fortgang der diskussion und eine klärung der rechtlichen situation drängen. Nicht einmal mit der bereinigung von differenzen im eigenen lager eilt es, wie gerade die artikel im «print» zeigen. Unsere gegner befinden sich in der lage einer fussballmannschaft, der ein unentschieden genügt und die den verdacht nicht loswird, zur erlangung eines 0:0 «betonfussball» zu spielen.
Im übrigen sind wir der meinung, dass substantive klein geschrieben werden sollten. Ich muss das noch sagen, denn alles oben gesagte betrifft grundsätzliche fragen. Sie würden sich auch stellen, wenn es uns und die kleinschreibung nicht gäbe, denn die vorschläge einer modifizierten substantivgrossschreibung sowie vorschläge zu anderen teilen der ortografie gibt es, und sie sind ja wohl auch zur einführung bestimmt. Auch der BVR ist entgegen frau Hartmanns meinung nie auf der substantivkleinschreibung allein «herumgeritten». Man hat sie vor 66 jahren an die erste stelle der traktandenliste gesetzt, weil das ein alter brauch war und weil man sie für am leichtesten (bzw. am wenigsten schwierig) realisierbar hielt. Nach meiner unmassgeblichen meinung ist das immer noch so, aber wir konnten es bisher mindestens für das deutsche nicht beweisen. Immerhin ist es eine taktisch interessante möglichkeit, einmal die traktandenliste umzudrehen. Das geschieht ja im moment, und wir stimmen dem unter der bedingung zu, dass wir in absehbarer zeit wissen, was besser ist.
Damit kämen wir zur kleinschreibung. Dazu kann ich mich kurz fassen; schon Otto Huber hat im «print» 18/1990 in verdankenwerter weise manches gesagt. Weitere argumente von kleinschreibern aufzulisten erübrigt sich ohnehin. Wie das im folgenden herausgegriffenen beispiel — die rechtschreibung als stilmittel — zeigt, decken die grossschreiber selbst das ganze meinungsspektrum ab.
Einerseits wird postuliert, dass die substantivgrossschreibung ein differenzierungs- und stilmittel darstellt und dafür die schreibschwierigkeiten in kauf genommen werden müssen. Ihr steht die «gemässigte kleinschreibung» gegenüber, die in wirklichkeit eine radikale, eine «fast vollständige» sei (E. Gülland, «Schweizerische Buchdruckerzeitung» 10/1974); «gemässigt» sei ein «Etikettenschwindel» (E. Haberthür in der «NZZ» vom 10. 11. 1982). Anderseits stellen herr Haberthür und frau Hartmann fest, dass die kleinschreibung nur eine «verschiebung» des problems bringe, also ebenso kompliziert sei wie die grossschreibung. Ja, was denn nun? Wenn sich nichts ändert, bleibt ja die lesehilfe erhalten; wenn die kleinschreibung dagegen «fast vollständig» ist, sind doch auch die schreibprobleme «fast» beseitigt!
Wieweit taugen rechtschreibliche übergangszonen überhaupt als sprachliches ausdrucksmittel? Vielleicht bringt der verleger Arndt Ruprecht klarheit. «Schriftsteller, Wissenschaftler und Journalisten müßten auf wertvolle Stilmittel verzichten, die die neuzeitliche deutsche Syntax entwickelt hat, weil sie sich auf die Großschreibung der Substantive verlassen konnte», schreibt er 1974, die tese prof. R. Hotzenköcherles stützend. «Zwar dürften Sprachstil und Rechtschreibung — in dieser Reihenfolge! — etwas miteinander zu tun haben, aber wer denkt denn beim gedanklichen oder mündlichen Formulieren gleich an das Schriftbild? Die Leichtigkeit, mit der das Deutsche subtantivieren kann, besteht auch ohne Großschreibung.» Das sagt nicht ein kleinschreiber, sondern derselbe Arndt Ruprecht im gleichen artikel vier seiten weiter hinten. Er bringt damit wirklich klarheit: man kann sich‘s aussuchen. Für die praxis kann man sich an einen anderen prominenten grossschreiber halten, dr. Otto Nüßler von der GfdS: «Wer sich nicht anders verständlich machen kann als durch Orthographie, dem ist nicht zu helfen.»
Damit verknüpft ist die frage der lesbarkeit. Eine wichtige frage, gewiss. Das würde es rechtfertigen, die vorliegenden empirischen untersuchungen in die überlegungen einzubeziehen. So erhalten wir leider keine stellungnahmen etwa zu der arbeit von J. Burkersrode und F. Burkhardt aus dem jahr 1932: «Die Versuchsergebnisse zeigen einige Male Gleichheit der Leistungen, in der Mehrzahl der Fälle aber eine wesentliche Überlegenheit der Kleinschreibung über die Großschreibung.»
Kein wunder, dass die deutsche sprache noch die einzige ist, die substantive gross schreibt. «Das Niederländische verfährt ja schon seit Beginn seiner Rechtschreibregelung nach der ‹gemäßigten Kleinschreibung›. Im Regelteil von Grammatiken und Wörterbüchern nimmt infolgedessen der Abschnitt ‹Het gebruik van hoofdletters› nicht viel Platz ein; der Mutterspracheunterricht muß diesem Problem wenig Zeit widmen, während der Deutschunterricht damit sehr belastet ist.» (Helga Hipp in Pée Willem: «Rechtschreibungsprobleme im Niederländischen», 1977.)