Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Rechtliches – zu ende gedacht
Zu Charles Eulau, «Die obrigkeitliche Rechtschreibereform; ein Diskussionsbeitrag über Sprache und Demokratie», Neue Zürcher Zeitung, 8. 4. 1998
Nachweis unter presse und internet; stellungnahme nicht veröffentlicht.
Charles Eulau bemüht sich, gemäss dem «Charakter unseres Landes» zu argumentieren. Aber wer die diskussion hier und anderswo verfolgt, erkennt in ausdrücken wie «obrigkeitlich» und «befohlene Sprache» den charakter eines anderen landes, wo man vielleicht ein anderes verhältnis zur obrigkeit hat. Ein deutscher professor hat es in «Bild» (vom 27. 3.) treffend charakterisiert; man muss nur die atomenergie durch die rechtschreibreform ersetzen und die demos durch leserbriefkampagnen, gerichtsklagen usw.
Sorgen macht sich jeder, machen sich auch Bürger anderer Nationen. Auch über die Atomenergie. Warum aber sind «die Deutschen» oft so aufgeregt, so hysterisch, so massenhaft bei Demos für oder gegen etwas? Es ist der Als-Ob-Widerstand. Die Demonstranten stilisieren sich zu Widerstandskämpfern und verzerren unseren demokratischen Staat als Instrument der Unterdrückung, Gängelung und Gefährdung. Man will sich selbst beweisen, daß und wieviel man «aus der Geschichte gelernt» hat. «Wir sind anders als unsere Eltern und Großeltern. Die haben damals nichts gegen die Nazis unternommen. Die haben geschwiegen.» (…) Wer wäre nicht froh darüber, daß «die Deutschen» heute keine Untertanen mehr sind? Sie sind aktive Bürger. Sie reden mit, sie machen mit, und sie protestieren mit. So muß es sein. Aber muß es wieder so 150prozentig sein? Sind Briten, Franzosen und Amerikaner schlechtere Demokraten als «die Deutschen» — weil sie weniger hysterisch sind und seltener demonstrieren? Gewiß nicht.
Bundespräsident Herzog fordert, es müsse «Schluß sein mit der deutschen Weinerlichkeit» — wollen wir nun mit einer schweizerischen anfangen?
Was heisst «befohlene Sprache» und «unter disziplinarischem Zwang»? Was man dem siebenjährigen kind in der schule beibringt, ist immer irgendwie aufgezwungen. Das gilt auch für die rechtschreibung, und zwar für jede, sei sie alt oder neu! Für die rechtschreibung gilt es in besonderem mass, denn im gegensatz zur sprache wird sie nicht zu hause, sondern einzig und allein in der schule vermittelt. Die schule übt also eine gewaltige macht aus, ob sie will oder nicht. Wer hat ihr diese macht gegeben? Die frage ist berechtigt, und es ist ein jammer, dass sie erst jetzt gestellt wird.
Leider sind die «Zweifel auf einer grundsätzlicheren Ebene» des autors (dessen eigene legitimation aus dem artikel nicht hervorgeht) nicht geeignet, mehr klarheit zu schaffen. Wenn zweifel, dann bitte «auf einer grundsätzlicheren Ebene». Wenn schon angeblich der bisherige rechtschreibunterricht auf einer «Regelungen, die es in der Schweiz nicht gegeben hat» basiert, erwarte ich eine konkretisierung dieses vorwurfs und eine antwort auf die frage, mit welchem recht in den schweizer schulen die dudenauflagen 2 bis 20 vermittelt wurden. Es ist unverhältnismässig, die winzige, ja geradezu lächerliche neuregelung zum anlass zu nehmen, die sinnfrage im verhältnis von staat und rechtschreibung zu stellen, und nicht zu sehen, dass die allgemeine schulpflicht und die damit verbundene festlegung einer schreibvariante der grosse eingriff des staates ist. Es ist eine logische, auf jedem anderen gebiet selbstverständliche forderung, dass derselbe staat seine retardierende wirkung durch einen die entwicklung sichernden mechanismus ausgleicht.
Duden, Rechtschreibung, 17. aufl., 1973, vorwort
… wäre zu sagen, daß die heute geltenden Regeln der Rechtschreibung nicht vom Duden, sondern von einer staatlichen Rechtschreibkonferenz festgelegt worden sind.
Da ist es ja höchste zeit, dass sich die erziehungsdirektoren (nach sehr langem zögern) gedanken machen; dafür braucht es keinen «Auftrag des Schweizervolks». (Wie sähe ein «Auftrag» überhaupt aus? Der Bund für vereinfachte rechtschreibung wäre auch hier für eine konkretisierung dankbar; vielleicht will er ja die erteilung eines solchen anstreben.) Ist im folgenden die schule nicht angesprochen? «Immer weniger Kinder können lesen und schreiben», heisst es in der «FAZ» vom 5. januar.
Das führt zur frage, was Charles Eulau unter «in unserem Land akzeptiert» versteht. Die 21. auflage des dudens wird nicht akzeptiert — wer hat ihn denn massenhaft gekauft? Dagegen wird die 20. auflage akzeptiert — etwa durch fehlerloses schreiben? Dazu ein konkretes beispiel: In einem eineinhalbseitigen aufruf eines prominenten reformgegners an die erziehungsdirektoren finden sich 4 stellen, die sich durch die neuregelung ändern. Der text enthält aber 7 abweichungen von der bisherigen norm — oder fehler, jedenfalls nicht zeichen übermässiger akzeptanz. Vom übrigen «Schweizervolk» oder dem deutschen volk gar nicht zu reden: «Auch Hochschulabsolventen liefern zum Teil katastrophale Bewerbungen ab», klagt ein Mercedes-personalchef.
«In Deutschland haben rund vier Millionen deutschsprachige Menschen keine ausreichenden Lese- und Schreibkenntnisse», heisst es in einer dpa-meldung vom september 1997. Natürlich kann man nun einwenden, die rechtschreibung sei in ordnung, nur die schule nicht; aber die rechtschreibung ist für den menschen da, nicht umgekehrt.
Gerade die forderung, «die in unserem Land akzeptierte Rechtschreibung zu unterrichten», ist im lichte dieser grundsätzlichen zweifel ein auftrag an die schulpolitiker — ein auftrag zum nachdenken, etwa im sinne von O. Kosog (1912): «Eine rechtschreibung, die selbst von den gebildetsten im volke nicht beherrscht wird, hat ihr daseinsrecht verwirkt, und je eher sie verschwindet, desto besser.»
Oder gemäss Leo Weisgerber (1956): «Für die verantwortlichen bleibt eine unabdingbare folgerung. Wer im bereich der schrift eine norm setzt, eine bestimmte «recht»-schreibung verbindlich macht, der muss gleichzeitig bereits die nächste rechtschreibreform vorbereiten.»
Prof. Harald H. Zimmermann, Universität des Saarlandes
Entkopplung der Standardisierung von staatlichen Regelungen: Die Informationsindustrie (Verlage, Wirtschaftsverbände …) sollten in Zukunft in die Verantwortung einbezogen werden, zumal — etwa beim Deutschen Institut für Normung (DIN) — Prozeduren vorliegen, die analog auf die Schreibnormung angewendet werden können.
Ich gebe zu, dass Charles Eulaus unbehagen nicht unbegründet ist. «Es ist nicht Aufgabe von Erziehungsdirektoren, die Sprache unseres Volks durch Schulunterricht zu ändern.» Es ist nicht einmal ihre aufgabe, die rechtschreibung zu ändern. (Ich bin entsetzt, wie undifferenziert gerade auch juristen mit den begriffen sprache und schreibung umgehen; wenn sie es nur mit fahren, anhalten und parkieren ebenso locker nähmen.) Aber die erziehungsdirektoren sind in der bedauernswerten situation, den schwarzpeter in den händen zu halten. Da 1. dem volk niemand eine bestimmte ortografie vorschreiben kann und will (was soll das gerede mit dem «Kanzler der Eidgenossenschaft»?), 2. die bestimmung dessen, was das volk echt akzeptiert, gemäss oben gesagtem schwierig ist (laut umfragen akzeptiert das schweizer volk die substantivkleinschreibung) und 3. die rechtschreibung nur in der schule vermittelt wird, ist der lehrplan der volksschule plötzlich mehr als ein bisschen lehrplan. Er ist die einzige stelle, wo sich die norm rechtlich fassen lässt!
Ein lange praktizierter ausweg ist natürlich, die augen zu verschliessen und nichts zu tun, was reformgegner sehr schätzen, denn ihnen reicht als begründung ein zirkelschluss: Man kann die ortografie nicht ändern, weil man ausserhalb der schule niemandem vorschriften machen kann, und man kann die schulortografie nicht ändern, weil sie nicht vom brauch ausserhalb der schule abweichen darf. Im sport ist das als betonfussball bekannt.
Der vor 74 jahren gegründete Bund für vereinfachte rechtschreibung — eine verkörperung der gern bemühten, aber ebenso gern ignorierten nichtstaatlichen rechtschreibentwicklung — hat ein «für» im namen, nicht ein «gegen» wie die vielen bürgerinitiativen in Deutschland und sucht daher einen konstruktiven ausweg.
Ich habe das dilemma oben mit den punkten 1. bis 3. beschrieben. Prinzipiell könnte man an jedem ansetzen. Um hinten zu beginnen: Die kinder oder die eltern könnten beim schuleintritt ankreuzen: katolisch, protestantisch; duden 21. auflage, duden 20. auflage, fraktur, eigennamen-grossschreibung (auch als substantivkleinschreibung bekannt). Absurd? Fast genau das haben mehrere deutsche gerichte mindestens für eine übergangszeit für einzelfälle verfügt. In diese richtung geht auch das, was die (eine reform ablehnende) schweizerische ortografiekonferenz von 1963 feststellte, aber dann anscheinend doch nicht so wichtig nahm: «Wichtig scheint der Konferenz die Forderung, dass die Schule mit der Erlernung der Grossschreibregeln später als heute beginne.»
Die meinung des volks, um zum 2. punkt zu kommen, wäre eine richtschnur. (Anderseits meinte ein professor in der «Saarbrücker Zeitung»: «Man läßt ja auch nicht darüber abstimmen, ob 2 x 2 = 4 ist.»)
Gefragt ist demokratie («Verständnis für Sprache in einer Demokratie»), nur verstehen oft befürworter und gegner einer sache nicht dasselbe darunter. Gegner neigen dazu, sie mit konsens und vetoprinzip zu verwechseln; für mich basiert sie auf mehrheitsentscheiden, klarer regelung der zuständigkeit, rechtssicherheit und gleich langen spiessen für progressive und retardierende kräfte. Man kann beispielsweise durchaus der meinung sein, der deutsche bundestag oder die deutsche bundesregierung sollten etwas zu sagen haben. Aber dann muss ihnen diese kompetenz übertragen werden, alles andere ist bananenrepublik. Dasselbe ist zu Siegfried Lenz’ vorschlag einer volksabstimmung zu sagen.
Ob mit oder ohne demokratie — wir sind wieder beim staat und damit beim problem, dass dem volk niemand eine bestimmte ortografie vorschreiben kann. Vorschreiben kann man nicht, aber vielleicht auf eine andere, verbindlichere art vorschlagen. Damit kommen wir zum einzigen ernsthaft in betracht kommenden ausweg und zu einem konkreten vorschlag.
Die zwischenstaatliche kommission für die deutsche rechtschreibung am Institut für deutsche sprache wurde von den zuständigen politikern eingesetzt, vereinigt nach meiner einschätzung ungefähr 80% des real existierenden sachverstands, wollte es mit ihrem vorschlag allen recht machen — und hat trotzdem ein gewaltiges legitimationsproblem. Dieses soll nun durch einen beirat entschärft werden. Er soll eine breitere (also wohl demokratischere) abstützung bringen. Nur: Wenn er mehr sein soll als eine zusätzliche vetoinstanz (also etwas undemokratisches), muss man ihn (und damit die kommission) irgendwo verantwortungsmässig «aufhängen». Das ist aber ebenso schwierig wie das ansinnen des Archimedes, die Erde aus den angeln zu heben, wenn man ihm nur einen festen punkt gäbe. In anbetracht der tatsache, dass die rechtschreibung eine norm ist, gäbe es immerhin einen halbfesten punkt mit der autorität und der mischung von verbindlichkeit und unverbindlichkeit, die man hier braucht. Es sind die normeninstitute, die da sind: International organization for standardization ISO, Deutsches institut für normung DIN, Österreichisches normungsinstitut ON und Schweizerische normen-vereinigung SNV. Sie haben erfahrung mit der entwicklung und popularisierung internationaler normen. Ihnen gegenüber könnte der staat (d. h. die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesrepublik Österreich, aber auch zusätzlich kultusminister- und erziehungsdirektorenkonferenz) als auftraggeber auftreten; auch privatfirmen kämen in frage. Es ist sogar denkbar, von mehreren gremien ausgearbeitete unterschiedliche varianten als norm zu etablieren und der so sehr gewünschten «Entwicklung im Gebrauch» auszusetzen — auch die eigennamen-grossschreibung, die nun einmal existiert und sich auch einer gewissen akzeptanz erfreut.
Die normeninstitute wären auftraggeber der fachkommission(en), im moment also der genannten zwischenstaatlichen kommission. Entschieden würde auf grund der präferenzen eines in der grösse nicht unbedingt beschränkten gremiums, in dem jede interessengruppe gemäss selbstdeklaration irgendwie vertreten wäre. Instrumente wären ein gewichtetes zielsystem und die metoden der modernen entscheidungsteorie wie nutzwertanalyse und delfimetode, die den einbezug sehr unterschiedlicher kreise (mit dem tatbeweis des echten interesses statt betonfussball) ermöglichen.
Da meine anregung die rechtlichen verhältnisse nicht berührt — aber immerhin eine grundlage für entsprechende überlegungen bilden könnte —, kann die entscheidungsfindung für die schule gleich ablaufen wie heute. Die entscheidungsträger kämen jedoch zu einer solideren grundlage, ohne sich in jeder fase der diskussion mit materiellen einzelfragen herumschlagen zu müssen.
Gerade der vielbeschworenen, aber in wirklichkeit nur teilweise existierenden und gemäss Deutscher Akademie für Sprache und Dichtung gar nicht so wichtigen einheit der rechtschreibung würde ein geordnetes, transparentes verfahren mehr dienen als der heutige zustand. Nicht zuletzt wäre ein solches modell ein europaweites vorbild. Ortografieprobleme gibt es ja bekanntlich nicht nur im deutschen.
Andreas Honegger, ressortleiter NZZ, gemeinderat, Zürich
Gewaltige staatliche Aufgaben zeigen die Grenzen unserer Konkordanzdemokratie auf. Wir müssen jetzt den Mut aufbringen, neue Wege einzuschlagen, denn wir dürfen unsere Probleme nicht der nächsten Generation überlassen.
In seinem schlusswort erinnert Charles Eulau an vergangene zeiten, als «deutsche Behörden die deutsche Sprache befohlen haben, auch in Schulen», wobei ein vorwurf der kleinlichkeit gegen lehrer und erziehungsbehörden anklingt. Leider erkennt er nicht, dass eine entsprechende bedrohung genau von den deutschen reformgegnern kommt, von denen er sich inspirieren lässt. Aus ihrer argumentation (vor allem von Ickler) muss man folgern, dass eine reform nach linguistischen oder pädagogischen kriterien gar nicht möglich ist, weil die rechtschreibung in gesetzen aller art festgeschrieben ist. Dort sind eben z. b. Schiffahrt mit ff, Erste Hilfe mit einem grossen E und schwerbehindert zusammen geschrieben. Ändern kann das angeblich nur der gesetzgeber, womit die rechtschreibung im festen griff des staates, der «obrigkeit», ist. Dagegen meine ich, dass gerade juristen die unterscheidung von inhalt und form nicht so schwer fallen sollte und dass sprache und schreibung für sie werkzeuge sind, die ihnen zur verfügung stehen, die ihnen aber nicht gehören. In der Schweiz haben sie wenigstens drei werkzeuge, womit nicht gleich eine anarchie ausbrechen würde.
Geschrieben nach den grundsätzen des Bundes für vereinfachte rechtschreibung. Wir freuen uns über einen nachdruck in originalschreibweise. Aber im gegensatz zu einigen leuten, die sprache und rechtschreibung verwechseln, sind wir überzeugt, dass der brief auch gemäss duden 21. aufl., duden 20. aufl., duden 1. aufl., in fraktur, steno, braille, kyrillischer schrift usw. lesbar ist.
Rolf Landolt, vorsitzer des Bundes für vereinfachte rechtschreibung