Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Justizposse
Zu Balz Spörri, «Gemse oder Gämse? Jetzt entscheidet das Gericht», Sonntags-Zeitung, 30. 11. 1997
Nachweis unter presse und internet
E-post an die Sonntags-Zeitung, 4. 12. 1997
Zur neuen rechtschreibung kann man ja stehen wie man will, und der Bund für vereinfachte rechtschreibung (gegründet 1924) ist auch nicht glücklich. Aber eine justizkomödie ist keine geeignete form der politischen auseinandersetzung. Alt landrat Jacques Messeiller bedient sich dieses aus Amerika und neuerdings aus Deutschland bekannten mittels einfach noch ein bisschen unbeholfener. Es ist kaum zu glauben, dass ein gericht diese juxklage akzeptiert. Aber offenbar braucht es dazu weder ein rechtssubjekt noch einen tatbestand. Für anfänger in sachen staatskunde: Die konferenz der kantonalen erziehungsdirektoren ist, wie die bezeichnung sagt, ein gremium für den meinungsaustausch. Es stellt den kantonalen erziehungsdirektoren einen raum und ein sekretariat zur verfügung, damit sie einander gegenseitig empfehlen können, etwas zu tun; aber tun muss es jeder einzeln. Das wäre dann der tatbestand, aber der findet in Zürich, Appenzell usw. statt. Den raum und das sekretariat wird es nun nicht mehr brauchen, denn in zukunft wird man wohl in der zivilabteilung des gerichtskreises VIII Bern-Laupen konferieren, damit die richter bestimmen können, was die erziehungsdirektoren besprechen dürfen.
Es wird wohl so sein, dass letztlich das deutsche bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch für die Schweiz über die neuregelung entscheidet. Es erstaunt aber sehr, dass ausgerechnet politisch rechts stehende kreise es gut finden, dass eine fremde gerichtsbarkeit über uns bestimmt.
Für den Bund für vereinfachte rechtschreibung: Rolf Landolt, vorsitzer