Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Ein jurist will recht haben
Zu Michael Rami, blog «Recht haben oder recht haben?», derstandard.at,
Nachweis unter presse und internet
Hinweis auf diese stellungnahme: kommentar zum blog.
Für einen juristen (und auch für die vielen rechtschreibratgeber) sind einfache normen natürlich nichts erstrebenswertes; man könnte sich ja nicht mehr streiten. Das gilt auch für die substantivgrossschreibung, in der Michael Rami einen vorzug unserer sprache sieht. Da hilft auch das argument nicht, dass die ganze übrige welt ohne auskommt. Streiten kann man sich beispielsweise über die geringen änderungen von 1996, auch wenn sie in der praxis keine rolle spielen, weil es bei den fehlern des durchschnittsschreibers um viel banaleres geht: Weit verbreitet sind zum beispiel kleinschreibung von substantivierungen und grossschreibung von verben. Was machen da ein paar zusätzliche grossschreibungen aus? Aha, «Pseudosubstantive, die uns Gegenstände vorgaukeln, die es gar nicht gibt»! Was sind denn echte gegenstände so besonderes, dass sie durch die rechtschreibung hervorgehoben werden müssen? Werden sie beim sprechen hervorgehoben? Muss die welt in gegenstände und übriges eingeteilt werden?
Wann «recht» und «leid» «hauptwörter» sind und wann nicht, interessiert den sprecher nicht und muss auch den schreiber nicht interessieren. Um so mehr, als es eine wahrscheinlichkeit von ungefähr fünfzig prozent gibt, dass der leser über mehr grammatikkenntnisse verfügt als der schreiber. Was soll dann das ganze zur kommunikation beitragen?
Wer mit 2 sorten buchstaben (grossen und kleinen) aufwächst, mag das für unentbehrlich halten. Wenn es 3 wären (das war in gewisser weise bei der fraktur so), wäre es ebenso. Wer mit 1 aufwächst, was für grosse teile der welt gilt, vermisst nichts. Die deutschsprachigen können nicht besser lesen als andere, im gegenteil.
Wir haben nun mal grossbuchstaben; gegen ihre abschaffung spricht, dass es sie in allen sprachen gibt, die unsere oder eine ähnliche schrift verwenden. Immerhin können wir bei den anderen (und beim früheren gebrauch im deutschen) lernen, wie man sie optimal einsetzt. Es gibt eine sorte von wörtern, die sich grundlegend von anderen unterscheidet: die eigennamen. «Eigennamen gehören nicht in derselben weise zum bestand einer bestimmten sprache wie wörter; es ist also zweckmässig, sie im zuge des geschriebenen zu signalisieren, und dafür sind grosse anfangsbuchstaben ein geeignetes mittel.» (Leo Weisgerber, sprachwissenschafter.) Die wörter einer sprache haben eine bedeutung (z. b. fischer = jemand, der fische fängt), man kann sie in eine andere sprache übersetzen. Eigennamen haben keine bedeutung; sie bezeichnen etwas (Fischer = eine person, die mit fischerei nichts am hut hat). Die grenze zwischen substantiven und den übrigen wortarten ist künstlich, die zwischen den eigennamen und den wörtern einer sprache ist natürlich. An beiden grenzen kann man fälle finden oder konstruieren, wo die bedeutung scheinbar von der grossschreibung abhängt. Wenn «der gefangene floh» die notwendigkeit der substantivgrossschreibung beweisen soll, ist wohl auf der anderen seite «Deutschland braucht Bayern» (das bundesland) bzw. «bayern» (personen) ein argument für die eigennamengrossschreibung und damit für die abschaffung der substantivgrossschreibung. So weit gehen die überlegungen Ramis leider nicht. Für ihn ist «gemässigte kleinschreibung» eine grossschreibung mit einem defekt; wir nennen sie «eigennamengrossschreibung», um die positive begründung zu betonen. Die verschiebung der grenze von den substantiven zu den eigennamen bringt sowohl einen qualitativen gewinn (sinnvolle statt mechanische regelung) wie auch einen quantitativen (geringere häufigkeit). Das gilt sowohl für den menschlichen als auch – immer wichtiger – für den maschinellen anwender der schrift.