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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

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«wiener absichtserklärung»

gemeinsame absichtserklärung zur neuregelung der deutschen rechtschreibung

verabschiedung

Wien, am 1. 7. 1996


Der Minister für Unterricht, Kultur, wissenschaftliche Forschung, Denkmäler und Landschaften der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien,

der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland,

der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland,

der Landesrat für Denkmäler, deutsche und ladinische Schule und Kultur der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol der Republik Italien,

der Regierungschef-Stellvertreter des Fürstentums Liechtenstein,

die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten der Republik Österreich,

der ao. und bev. Botschafter von Rumänien in Österreich im Auftrag der Regierung der Republik Rumänien,

der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

der Vizekanzler der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

der Dekan der Philosophischen Fakultät und Direktor des Germanistischen Institutes der Eötvös Loránd Universität Budapest im Auftrag des Ministers für Kultur und Bildung der Republik Ungarn

geben zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung folgende gemeinsame Absichtserklärung ab:

Artikel I

Die Unterzeichner nehmen das auf der Grundlage der Dritten Wiener Gespräche vom 22. bis 24. November 1994 entstandene und als Anhang beigefügte Regelwerk «Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis» zustimmend zur Kenntnis.

Artikel II

Die Unterzeichner beabsichtigen, sich innerhalb ihres Wirkungsbereiches für die Umsetzung des in Artikel I genannten Regelwerkes einzusetzen.

Folgender Zeitplan wird in Aussicht genommen:

1. Die Neuregelung der Rechtschreibung soll am 1. August 1998 wirksam werden.

2. Für ihre Umsetzung ist eine Übergangszeit bis zum 31. Ju1i 2005 vorgesehen.

Artikel III

Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz werden Experten in eine Kommission für die deutsche Rechtschreibung entsenden, deren Geschäftsstelle beim Institut für deutsche Sprache in Mannheim eingerichtet wird.

Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich erarbeitet sie Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.

Artikel IV

Zuständigen Stellen anderer Staaten steht es frei, dieser «Gemeinsamen Absichtserklärung» beizutreten. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten der Republik Österreich wird sodann die anderen Unterzeichner von diesen Beitritten in Kenntnis setzen.

Wien, am 1. Juli 1996