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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

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Pressemitteilung zur generalversammlung vom 11. februar 1995

Der Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR), Zürich, gegründet 1924, hat an seiner generalversammlung vom 11. februar 1995 in Winterthur den im november 1994 in Wien verabschiedeten vorschlag für eine rechtschreibreform diskutiert. Das regelwerk, das dasjenige von 1901 ersetzen soll, ist durchdacht und bringt viele verbesserungen. Nicht anfreunden können sich die mitglieder des BVR mit der "modifizierten substantivgrossschreibung".

Unbefriedigend ist für den BVR das ausmass der geplanten reform. Sie bringt in der praxis nicht das mass an erleichterung, das der schriftbenützer von einer rechtschreibreform erwartet.

Insbesondere die "modifizierte substantivgrossschreibung", die eine in der Schweiz 1963 abgelehnte vermehrung der grossschreibung mit sich bringt, vermag nicht zu überzeugen. Die damit verbundene formalisierung ist einerseits zu begrüssen, weil damit dem schreiber gedient ist. Aber wie steht es mit den auswirkungen auf das lesen? An der substantivgrossschreibung wollen ihre anhänger ja festhalten, weil sie «ein einzigartiges Differenzierungsinstrument» (Ulf Miehe) und ein «wertvolles Stilmittel» (Arndt Ruprecht) darstelle. Erfüllt eine regelung diese anforderung, wenn sie hier und bei der getrennt- und zusammenschreibung «darauf verzichtet, Bedeutungsunterschiede durch unterschiedliche Schreibung anzuzeigen», was «in aller Regel bei einem Text keine Verstehensprobleme ergibt» (Sitta)?

Übereinstimmend mit den autoren des vorschlags sieht der BVR nur in der substantivkleinschreibung eine echte verbesserung der regelung der gross- und kleinschreibung. Sie entspricht dem früheren brauch und bringt dank optimaler verwendung des grossbuchstabens für den schreiber die erhoffte erleichterung, ohne den leser zu behindern. Die eigennamengrossschreibung ist in der praxis erprobt und wird, wie umfragen zeigen, in der öffentlichkeit akzeptiert.

In übereinstimmung mit der schweizerischen delegation an den wiener gesprächen geht der BVR davon aus, dass diese reform nicht das ende der bemühungen darstellt, sondern den weg für weitere verbesserungen freimacht. In diesem sinn unterstützt der BVR die idee, eine "zwischenstaatliche kommission für deutsche ortografie" einzusetzen. Es ist aber die frage zu stellen, ob im interesse einer kontinuierlichen ortografiepflege nicht eine einbettung in das bestehende internationale vertragsnetz der normung sinnvoll wäre.