Oft schon bin ich gefragt worden, wie es sich eigentlich mit der «Amtlichkeit» der geltenden Rechtschreibung verhalte; ob man darauf verpflichtet werden könne und ob man deshalb alle Hin- und Herbeschlüsse des Dudens, einer ausländischen Instanz also, mitmachen müsse.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
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Mit der Reform der deutschen Rechtschreibung scheint es nun langsam Ernst zu werden. […] Letztes Jahr nun hat zum erstenmal das Gespräch über die Landesgrenzen eingesetzt. Ohne eigentlichen offiziellen Auftrag ist eine Gruppe von Gelehrten aus Westdeutschland, Oesterreich und der Schweiz in Konstanz zu einer ersten Sitzung zusammengetreten […]. Schon im Frühjahr 1948 hat sich die Konferenz der schweizerischen Erziehungsdirektoren […] mit der Frage der Rechtschreibreform befaßt und hierauf den Deutschschweizerischen Sprachverein mit den nötigen Vorarbeiten beauftragt, um die schweizerischen Vorschläge zuhanden der Vertreter unseres Landes an einer kommenden Orthographiekonferenz zu bereinigen. Der Sprachverein betraute einen […] zehnköpfigen „Duden-Ausschuß“ mit der übernommenen Aufgabe. Dieser Ausschuß hat inzwischen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. A. Steiger (Küsnacht) in über fünfzig Sitzungen seines Amtes gewaltet. Er hat die Grundsätze für die künftige Rechtschreibung festgelegt und das ganze Dudensche Wörterbuch […] auf Reformbedürftiges hin untersucht.
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