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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

stichwort → rechtschreibung, amtliche
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rechtschreibung, amtliche

definition
Durch die staatliche schul­behörde (öffent­liches recht) fixierte norm der ortografie.
geltungsbereich diachron

1855: erstes regelbuch für die schulen in Hannover

1876: I. ortografische konferenz

1880: schul­ortografien in Bayern und Preussen

1892: An den schweizerischen schulen gilt der duden.

1901: II. ortografische konferenz

1996: wiener absichtserklärung

geltungsbereich synchron

Verbindlich für die obligatorischen schulen der beteiligten staaten (geregelt auf der stufe verordnung).

Die gängige formulierung «im offiziellen Schrift­verkehr, das heißt für Behörden und Schulen» (de.wiki­pedia.org/wiki/Deut­sche_Recht­schreibung) ist zu weit gefasst. Erstens ist «offizieller schrift­verkehr» ein nebulöser begriff, zweitens ist eine schul­behörde nur für die schule zuständig. Sämt­liche behörden (ein­schliesslich schul­behörde) können die schul­rechtschreibung für ihre verwaltung übernehmen. Das ist sinnvoll, aber keines­wegs zwingend, wie Bismarck und vier schweizerische gemeinden bewiesen haben. Für beamte und angestellte von behörden (ebenso wie für angestellte anderer juristischer personen) gilt die privat­rechtliche pflicht, so zu schreiben, wie es der arbeitgeber wünscht.

Darüber hinaus gibt es keine verpflichtungen, auch nicht im verkehr mit behörden (Berliner Tageblatt 1928) und auch nicht für schüler ausserhalb der schule.

zuständigkeit in bezug auf die schule

Die dezentrale zuständigkeit in einer angele­gen­heit, in der ein­heitlichkeit erwartet wird, erschwert natürlich änderungen. Grund­sätzlich ist aber der, der etwas festlegt, auch legitimiert (und letztlich verpflichtet), eine weiter­entwicklung (also recht­schreib­reformen) zu ermöglichen.


Zitate

, Frank­furter All­gemeine Zeitung,

Man kann die Recht­schreibung nicht auf dem Weg einer amtlichen Ver­ord­nung regeln.

Reinhard Neudorf, Frank­furter All­gemeine Zeitung, 27. 8. 1997

Wenn Staatsorgane eine Entschei­dung treffen, die für Schul­note, somit Zulassung zum Studium und Zugang zu Berufen oder Ämtern maß­geblich ist, handelt es sich selbst­verständlich um eine rechtliche Regelung.

, Süd­deutsche Zeitung,

In der Neu­regelung der Daß-Schreib­weise haben die Minister ihre Kom­pe­tenz über­schritten. Hier hat [haben] die Kom­mission und ihr folgend die Mi­nister­riege sich so gesehen, als habe[n] sie zwischen zwei mög­lichen Ge­brauchs­formen des ”ß” zu wählen. Es ging aber doch um die Wahl zwischen einer alten und be­währten Praxis und einem neuen Modell.

Es gibt kein neues modell. Es gibt ca. drei (nicht zwei) alte modelle.

Also, die schulminister haben nicht die kompetenz, «dass» vor­zuschreiben. Hatten denn ihre vorgänger die kompetenz, «daß» vor­zuschreiben? Da sich 1996 kompetenz­mässig nichts geändert hat, hat es demnach nie eine rechts­gültige schul­rechtschreibung gegeben. Ein rechts­gültiger rechtschreib­unterricht sieht also so aus: Liebe schüler, ihr solltet gemäss der unverbindlichen emp­fehlung von 1901 daß und Wasser schreiben. Aber dass, dasz, wasser, Waßer und waßer sind auch mög­liche modelle.

Zunächst handelt es sich nicht um Rechtschreibung, sondern nur um Schulschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.07.1998 die neue Regelung, soweit ihr rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ausdrücklich "auf den Bereich der Schulen beschränkt". Es geht also nur um eine Schulschreibreform. Die allgemeine Rechtschreibung ist davon unberührt.