willkommen
kontakt
impressum
suchen

Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

stichwort → verbindlichkeit
nachgeführt
ortografie.ch ersetzt sprache.org ortografie.ch ersetzt in zukunft sprache.org

verbindlichkeit der schreibnorm

Konrad Duden, Recht­schreibung, in: Encyklo­pädisches Hand­buch der Pädagogik, 1898, band 5, s. 764

Bei den abfälligen Urteilen ging man vielfach von einer ganz irrigen Vor­aussetzung aus. Man übersah, daß die Arbeit der Konferenz nur dazu bestimmt war, für die Schule die Grund­lage der Unter­weisung zu bilden […], daß es aber keines­wegs die Absicht war, den der Schule Entwachsenen eine Änderung ihrer Schreib­weise aufzu­nötigen.

regierungsrat des kantons Schaffhausen, inter­pellations­antwort, 26. 10. 2004

Zur Frage der Verbindlichkeit: Die Er­klärung vom 1. Juli 1996 bezieht sich auf die amtliche Recht­schreibung: Sie betrifft somit die Schulen und die öffent­liche Ver­waltung. Ausser­halb der Schulen und der Ver­waltung besteht nach wie vor keine rechts­verbindliche Ver­pflichtung zur Anwendung der neuen Sprach­regeln. So verhielt es sich auch unter der alten Recht­schreibung; dies­bezüglich hat sich also nichts verändert.

regierungsrat des kantons St. Gallen, inter­pellations­antwort, 20. 3. 2007

Dem entsprechend gibt es auch kein ortho­graphisches Wörter­buch der deutschen Sprache, das ausser­halb der Schule und der Verwaltung verbindlich ist. Faktisch haben aller­dings diesen halb offiziellen Status der Duden, der seit dem Jahr 1900 alle Ver­änderungen der Sprache nachführt, und heute mehr und mehr auch die EDV-Rechtschreibe­programme, die ihrer­seits auf dem Duden basieren.

Das in den Schulen vermittelte Wissen muss über die Schule hinaus Bestand haben. Insofern darf es keine unter­schiedlich ver­bindliche Schreib­weise geben.

Das ist anzustreben, aber natürlich nur, wenn die schule eine gute rechtschreibung vermittelt.

Matthias Wermke, Salz­burger Nach­richten, 9. 9. 2000

Im Schreib­alltag außer­halb der Schule hat es diese Einheits­schreibung ohne­dies nie ge­geben, nur hat das nie jemand thematisiert.

Gesellschaft für deutsche Sprache, 26. 5. 2014

Die Recht­schreibung gilt nur in offiziellen Kon­texten (Be­hörden, Schulen etc.) – im Privaten kann man schreiben, wie man möchte.

Was ist «etc.»? Die recht­schreibung wird von der schulbehörde bestimmt und gilt für die schule. Parlamente und regierungen stehen selbst­verständlich über der schulbehörde. Wie (und was) beamte und angestellte der verwaltung zu schreiben haben, sagt ihnen (wie in der privat­wirtschaft) ihr chef, ist also eine privat­rechtliche angelegenheit. «Offizieller kon­text» ist alles und nichts.

Thomas Steinfeld, Frank­furter All­gemeine Zei­tung, 9. 1. 1997

Die Reform versucht, etwas zu reparie­ren, was bestimmt nicht schlechter funk­tionierte als das, was an seine Stelle tritt. Der Erfolg dieser Reparatur besteht darin, daß die Recht­schreibung ihre Ver­bindlichkeit verliert.

Eva Bachmann, St. Galler Tag­blatt, 31. 7. 2009

Viele professionell Schreibende wünschen sich heute nicht mehr ex­plizit die alte oder die neue, wohl aber eine ver­bindliche Recht­schreibung.


Verweise

stichworte

norm

beliebigkeit