Ein fuͤgliches Gleichniß: Denn wie ein jedes ſtandhafftes Waſſergebaͤw auff ſeinen unbeweglichen wolbepfaͤlten Gruͤnden beſtehet: Alſo muß auch der Deutſchen Sprachen Kunſtgebaͤw auff gewiſſen Regeln/ als feſt eingeſchlagenen Pfaͤlen/ beruhen.
Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
regel
Hans Magnus Enzensberger, Der Spiegel, 14. 10. 1996
Die sogenannten Regelwerke sind Ersatzhandlungen, mit denen die kulturpolitische Impotenz kaschiert werden soll. Es ist für das Verständnis völlig unerheblich, ob es "Stengel" heißt oder "Stängel", ob man "im Klaren" groß oder klein schreibt - es kommt vielmehr darauf an, ob jemand in der Lage ist, sich klar auszudrücken.
Stefan Stirnemann, Schweizer Monatshefte, 11. 2010
Regeln sind tauglich, wenn sie aus dem allgemein Üblichen abgeleitet werden.
Am besten aus dem auf diesen seiten üblichen.
Hans-Joachim Müller, Basler Zeitung, 28. 8. 2004
Regeln sind dazu da, um sie zu vereinfachen. Die Eleganz eines Regelwerks ist eine Funktion seiner Schlankheit. Und die Vereinfachungsfähigkeit von Schreibregeln ist zumindest a priori nicht auszuschliessen.
Bedeutung: 2 gegensätzliche tesen
Die ortografie lernt man nicht nach regeln, sondern durch möglichst häufiges lesen. Komlizierte regeln und viele ausnahmen stören daher nicht, also gibt es keinen reformbedarf. Auch wer die tese nicht unbedingt gutheisst, neigt oft dazu, das lesen sehr hoch zu bewerten und anderen medien vorzuziehen. |
Eine regelhafte beziehung von sprache und schrift ist die errungenschaft der buchstabenschrift. Komlizierte regeln und viele ausnahmen führen zu einer kombination der nachteile der buchstabenschrift mit den nachteilen anderer schriftsysteme und gefährden ein erstrangiges kulturgut. Leiss geht so weit, die lesekultur in frage zu stellen. |
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Theodor Ickler, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. 7. 2004
Alexander Smoltczyk, Der Spiegel, 25. 7. 2005
Diese frau geht von einer falschen erkenntnis aus. |
Elisabeth Leiss, Die regulierte §chrift, 1997
Eraldo Paulesu, Science, 16. 3. 2001 dpa, Westdeutsche Zeitung, 28. 11. 2000 neu Elisabeth Leiss, Die regulierte §chrift, 1997, s. 94 und 102f.
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