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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

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staat

Die hannöver­ſche Regierung war die erſte, welche ein officielles Regel­buch für die Schulen ver­öffentlichte (1855). Ihr folgte die württem­bergiſche (1861). In Preußen beſchränkte man ſich zunächſt mit einem Erlaſſe gegen will­kürliche Abweichungen einzelner Lehrer von dem Her­kömmlichen (1862, wieder­holt 1868).

, Die Zeit, 12. 8. 2004

Das gesprochene Wort kann seine kol­lek­tive Prägung nicht verleugnen – das ge­schriebene Wort hin­gegen be­darf spätestens seit Guten­bergs Revolution eines autorita­tiven Regel­werks – bei Strafe der Unlesbar­keit. Fragt sich nur, wer das Recht hat, solche Beliebigkeit ein­zudämmen. Für einen Staat, der Schul­pflicht und Grundschul­ausbildung beauf­sichtigt, liegt es nahe, dass er die­se Aufgabe über­nimmt. Ihre Lösung an linguistische Fach­leute gewählter Politiker zu delegieren, statt sie publi­zistischen Sprach- und Macht­lieb­habern zu über­lassen, leuchtet ein.

Zu den publi­zisti­schen sprach- und macht­lieb­habern: journalis­mus, verlags­wesen.

, Zur ortho­graphischen Frage,

[…] Ziel iſt die nationale Einheit, nationale Einigung auf allen Lebens­gebieten. […] Darum muß und wird uns auch werden Eine deutſche Wort­ſchreibung von der Alp bis zum Meer. — Woher wir dieſelbe bekommen ſollen, kann gar nicht zweifelhaft ſein. Eben daher, woher uns all die Einheits­errungen­ſchaften der jüngſten Zeit gekommen ſind. Vom deutſchen Reich, das zu einem Vorgehen auf unſerem Gebiete nicht allein das Recht, ſondern auch die Pflicht hat.

, Neue Zürcher Zeitung, , s. 13

Die Deutschen sind ein staats­gläubiges Volk, nicht über­all gleicher­massen, aber im Ver­gleich etwa zur Schweiz oder zu den angel­sächsischen Ländern schon sehr.

«Auch die plötzlich verklärte alte Rechtschreibung …»

Jens Jessen, Die Zeit, 3. 8. 2006

Auch die plötzlich verklärte alte Recht­schreibung war nur das Ergebnis einer viel­fältig nach­gebesserten, im Kern aber staatlich ver­ordneten Reform vom Beginn des 20. Jahr­hunderts.

Peter Eisen­berg, Frank­furter All­gemeine Zei­tung, 17. 4. 2009

Mit der Orthographie­reform von 1996 hat der Staat die Ver­antwortung für den Normierungs­prozess an sich ge­zogen.

Nein, mit der von 1901 (in der Schweiz 1892).

Günther Birken­stock, DW-World.de (Deut­sche Welle), 12. 1. 2011

Die schmerz­hafteste Frage, die man heu­te stellen kann, ist die, ob eine staatlich diktierte Reform der Recht­schreibung denn überhaupt notwendig war.

Falsche frage. Die richtige frage: «Die schmerz­hafteste Frage, die man heute stellen kann, ist die, ob eine Reform der staatlich diktierten Recht­schreibung denn über­haupt notwendig war.» Diese frage kann man mit ja be­antworten.

«Rechtschreibung ist keine Staatssache»

, Frank­furter All­gemeine Zeitung,

Eines der Haupt­argumente der Reform­gegner lautet, daß der Staat nicht die Kompetenz habe, die Recht­schreibung im Sinne des Reform­werkes zu ver­ändern. […] Sie berufen sich dabei auf die sogenannte Wesent­lichkeits­theorie […].

Berliner Zeitung, 15. 11. 1997

Gröschner kritisierte, daß es im Grund­gesetz keine Regelung zur Sprache gebe.

Christian Meier, Frank­furter All­gemeine Zeitung, 31. 7. 2000

Rechtschreibung ist keine Staatssache. Das Unternehmen der staatlich ver­fügten Rechtschreib­reform beruhte von Anfang an auf einer gründlichen Verkennung staatlicher Aufgaben […].

Der Spiegel, 28. 10. 1996

Die Tatsache, daß künftig "dass" statt "daß" geschrieben werden muß, wirft für den Verfassungs­rechts­professor Den­nin­ger ganz grund­sätzliche Fragen zum Ver­hältnis zwischen Staat und Bür­gern auf. "Ist die Recht­schreibung über­haupt eine Materie", fragt Denninger mittlerweile auch in seinen Vorlesungen an der Frankfurter Uni­versität, "die staatlicher Regelung zugänglich ist?" Der Streit um ein paar Buchstaben könne vielmehr zum Beispiel dafür werden, daß es Dinge im Leben gebe, aus denen sich die Obrigkeit heraus­zuhalten habe.

Christoph Schmitz, Deutsch­landfunk, 1. 3. 2006

Der eigentliche Skandal aber ist ein ver­fassungs­rechtlicher. Der Jenaer Ver­fassungs­rechtler Rolf Gröschner hat ihn klar benannt und logisch begrün­det: Menschen­würde ist Entwurfs­ver­mögen. Ausdruck des Entwurfs­ver­mögens ist die Kultur. Zur Kultur gehört die Sprache, zur Sprache die Schrift­sprache. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass sich Menschen­würde und Kultur bestmöglich entfalten. Also auch die Schrift­sprache. Doch was in der Schrift­sprache richtig und falsch ist, bestimmt nicht der Staat, sondern die Kultur­gemeinschaft der Schreibenden. Durch die Rechtschreib­reform will der Staat bestimmen, was richtig ist und falsch. Also verstößt sie gegen die Menschen­würde und ist verfassungs­widrig. So einfach ist das.

Hans Krieger, Süd­deutsche Zeitung, 14. 8. 1998

Denn daß die Sprache dem Volk gehört, sollte ja nicht heißen, daß es sich um ein Eigen­tum aller handelt, über das die Verfügungs­gewalt an staatliche Re­präsentan­zen ab­getreten wurde. Ge­meint war damit vielmehr die Abwehr eines staatlichen Verfügungs- und Re­gelungs­anspruches. Daß auch die Ei­gentümer selber keine wirkliche Ver­fügungs­macht haben, ergibt sich aus der besonderen Natur dieses Gutes. Sprache geht dem Menschen, der sie spricht, immer schon voraus, und un­zählige Generationen haben an der Aus­differenzierung dieser Sprache ge­arbeitet. Das Volk, dem die Sprache gehört, kann also nicht allein durch die jeweils Lebenden repräsentiert sein; ihnen ist die Sprache nur anvertraut. Auch ein Volksentscheid könnte eine Rechtschreib­reform nicht legitimieren, die […] die Substanz der Sprache auch nur geringfügig tangiert. Was aber ist es, das dem Volk in einem zeitüber­greifenden Sinn gehört und von nie­mandem angetastet werden darf? Ist es nur der Wörter­bestand mit seinen zwi­schen 150 000 und 200 000 Lexemen und die Grammatik mit ihren Struktur­mustern? Oder gehört dazu auch die Verschriftungsform, wie sie sich in Jahr­hunderten heraus­gebildet hat? Gewiß ist die Ver­schriftung mit der Sprache selber nicht identisch. Als Über­tragung der Sprache aus dem Hörbaren ins Sichtbare ist die Schreibung von der Sprache aber auch nicht einfach ablösbar als ein ihr bloß Äußerliches, denn sie wirkt auf die Sprache zurück.

«Was aber ist es, das dem Volk in einem zeit­über­greifenden Sinn gehört und von niemandem an­getastet werden darf?» Religion! Und wir dachten, es gehe um eine harmlose frage menschlicher konvention.

Kurt Marti, schriftsteller, Tages-Anzeiger, 18. 10. 1996

Ich halte nichts von dieser Reform, sie ist unnötig. Ich sehe nicht ein, weshalb die Recht­schreibung von irgend­welchen Kultur­bürokraten geregelt werden soll.

Ulrich Wickert, planet-interview.de, 8. 8. 2000

Soll der Staat doch seine Finger von unserer Sprache lassen und von der Recht­schreibung.

Josef Kraus, plus.pnp.de, 7. 8. 2018

Es ist nicht Aufgabe des Staates, des Kultus­ministers oder eines Rates, Vor­gaben zu machen, wie man schreiben soll.

Ernst Gottfried Mahrenholz, Die Welt, 13. 7. 2005

Rechtschreibung ist eine Frage des Com­mon sens und der Sprach­entwick­lung, keine Frage, die man von oben verordnen kann.

tost, Süd­deutsche Zeitung, 25. 2. 2006

Das einzig Sinnvolle sei, so Theodor Ickler, nach wie vor die Ent­staatlichung der Recht­schreibung. Ortho­graphie sei in erster Linie eine sprachliche Tatsache, die durch den Gebrauch von Sprache entstehe.

Hermann Unter­stöger, Süd­deutsche Zeitung, 4. 3. 2006

Das Einzige, was vorderhand als Rein­gewinn gebucht werden kann, ist der Vorsatz, den der sachsen-anhaltinische Kultus­minister Jan-Hendrik Olbertz stell­vertretend für viele formulierte: Dass der Staat von so einem Gegen­stand künftig die Finger lassen solle.

Thomas Steinfeld, Frank­furter All­gemeine Zeitung, 2. 8. 1999

Nie wieder wird es einen Versuch des Staates geben, die deutsche Recht­schreibung neu zu definieren.

Christoph Keese, Welt am Sonntag, 5. 3. 2006

Doch selbst wenn es wieder zu einer ein­heitlichen Recht­schreibung käme, muß klar bleiben, daß künftig nur die Gemeinschaft der Schreibenden die Sprache weiter­entwickelt und nicht der Staat sie per Dekret zu ändern ver­sucht. Entwickelt wurde Deutsch immer durch die Phantasie seiner Sprechen­den und Autoren. Aufgabe eines Regel­werks kann es nicht sein, Verwandlung zu verhindern […]. Für einen Eingriff des Staats gibt es keinen Bedarf.

Adolf Muschg, Süd­deutsche Zeitung, 24. 12. 2008

Gerade wo es um Sprache geht, ist der Staat ein un­tauglicher Gesetz­geber, wie er jüngst am vergleichs­weise harmlosen Beispiel einer Orthographie­reform vor­geführt hat.

Hans Magnus Enzensberger, Der Spiegel, 14. 10. 1996

Die Regierungen sollten die Finger von Dingen lassen, von denen sie nichts ver­stehen und für die sie nicht kom­petent sind. […] Ich wünsche, daß mich der Staat beim Schreiben in Ruhe läßt.

Christoph Stalder, Der Bund, 7. 7. 2009

Der grund­legende Systemfehler liegt darin, dass der Staat befiehlt, was richtig und was falsch ist. Da gibt es für Jung und Alt nur eines: zivilen sprach­lichen Un­gehorsam!

Konrad Hummler, Neue Zürcher Zeitung, 17. 11. 2010

In Deutschland waren es die Kultus­minister […], in der Schweiz das Kon­kordat der Erziehungs­direktoren, die EDK, welche der Sprache Gewalt an­taten und staatlichen Zwang in einen gesellschaft­lichen Bereich ausdehnten, der sich der Planung, Kontrolle und Korrektur inhärent entzieht. Ungefragt, selbst­ernannt, unverfroren und oft auch sprach­ignorant vergriffen sich die Politiker mit ihren Befehls­strukturen am vitalen Leib der Sprache. […] Der Ver­zicht auf Staats­tätigkeit in Bereichen, wo Staats­versagen zwingend die Konsequenz ist, hätte durchaus Vorbild­charakter.

Alois Grichting, Walliser Bote, 6. 5. 2011

Nach 15 Jahren erweist sich diese Ver­staatlichung der Recht­schreibung als eine un­nötige und absurde Katastro­phe.

Alexander Smoltczyk, Der Spiegel, 25. 7. 2005

Wäre es nach Ickler gegangen, dann wäre auf staatliche Regulierung ver­zichtet, die all­gemein übliche Recht­schreibung erfasst und in Wörter­büchern fest­gehalten worden.

Und die grundschüler könnten sich ohne staatlichen zwang daran halten oder nicht!?


Verweise